Zu den vom Bundesministerium für Verteidigung angekündigten Entschädigungszahlungen für die Opfer des Luftschlags in der Region Kundus am 4. September 2009, erklärt Marieluise Beck MdB:
Tod, Verletzung und das daraus entstandene menschliche Leid können nicht wieder gut gemacht oder durch Geld entschädigt werden. Dennoch ist zu begrüßen, dass vom Bundesministerium der Verteidigung in enger Kooperation mit der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission eine Lösung gefunden wurde, die in den betroffen Dörfern der Region Char Darah scheinbar auf Akzeptanz stößt. Unsere Kontakte vor Ort berichten, dass die Menschen erleichtert und froh sind, dass endlich - fast ein Jahr nach dem fatalen Luftschlag - Entschädigungszahlungen veranlasst wurden, auch wenn die Angemessenheit der Höhe der gezahlten Wiedergutmachung nicht unumstritten ist.
Egal wie hoch die Geldsumme jedoch ist: Sie kann niemals den Verlust eines Familienvaters, Sohnes oder Bruders, der die Existenz der Familie hätte sichern sollen, ausgleichen. Insofern war und ist die Idee, den Menschen in der Region Char Darah zu eigenen Existenzgründungen zu verhelfen und ihnen Arbeitsmöglichkeiten zu verschaffen, richtig und durch die jetzt gefundene Entschädigungszahlung nicht obsolet.
Skandalös bleibt aber, dass sich die Bundesregierung in der Entschädigungsfrage über Monate hinweg passiv verhalten und viel zu spät direkten Kontakt mit den Opfern aufgenommen hat.
Es ist den geplagten Menschen in Char Darah zu wünschen, dass ihre Region sich wieder so beruhigt, dass nicht jeder Ansatz von zivilem Aufbau von Aufständischen vereitelt oder sogar zerstört werden kann, damit die von Bundeswehr und GTZ geplanten Projekte endlich umgesetzt werden können.
---
Lesen Sie hier einen Artikel im Tagesspiegel vom 24. August 2010 zur Entschädigung der Opfer des Luftschlags von Kundus.