Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur Menschenrechtslage auf der Krim

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© Maximilian Dörrbecker

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© Maximilian Dörrbecker
Antwort des Staatsministers Michael Roth (Auswärtiges Amt) auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
 
Wie bewertet die Bundesregierung den OSZE-Bericht vom 12. Mai 2014 zu den Beobachtungsmissionen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) und des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten (HKNM), die vom 6. März bis zum 1. April 2014 sowie vom 8. März bis zum 17. April 2014 durchgeführt wurden und die über massive Menschenrechtsverletzungen, unter anderem Folterungen, Entführungen und Einschränkungen der Presse- und Meinungs-, sowie Religions- und Reisefreiheit durch die Machthaber auf der von Russland völkerrechtswidrig annektierten Krim berichten, sowie die Berichte von Amnesty International über den durch den russischen Geheimdienst FSB von der Krim verschleppten renommierten Filmregisseur und Euromaidan-Aktivisten Oleg Senzow, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Berichten für ihre Beziehungen zu Russland?
 
Die ukrainische Regierung hatte am 3. März 2014 das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die OSZE-Hochkommissarin für nationale Minderheiten (HKNM) eingeladen, die Bewertung der Menschenrechts- und Minderheitenlage in der Ukraine durchzuführen. ODIHR führte vom 6. März bis zum 1. April 2014 mit 19 Menschenrechtsexperten eine entsprechende Evaluierung durch. HKNM-Experten besuchten die Ukraine vom 8. März bis zum 17. April 2014. Am 12. Mai 2014 wurde der gemeinsame Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Beobachtungen veröffentlicht.
 
Die Bundesregierung begrüßt die durch die beiden unabhängigen OSZE-Institutionen ODIHR und HKNM vorgenommene Evaluierung und hat diese mit 75.000 Euro finanziell unterstützt. Der Bericht stellt die Menschenrechts- und Minderheitensituation in der Ukraine transparent und unabhängig dar und leistet somit einen Beitrag zur Aufklärung der Lage.
 
Die Berichte von Amnesty International zur Situation auf der Krim hat die Bundesregierung mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung setzt sich allen Akteuren, auch der Russischen Föderation, gegenüber sowie in multilateralen Foren für einen vollumfänglichen Schutz der Menschenrechte ein. Dies gilt auch für den Fall von Oleg Senzow. Unbeschadet der Nichtanerkennung der illegalen russischen Annexion der Krim durch die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Union und andere Staaten üben russische „Behörden“ und das russische Militär die effektive Kontrolle über die auf der Krim lebenden Personen aus. Damit ist Russland den Bewohnern der Krim gegenüber zur Gewährleistung der aus der Europäischen Menschenrechtskonvention abgeleiteten Rechte verpflichtet. Dies bringt die Bundesregierung auch gegenüber der russischen Führung zum Ausdruck.
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