Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Abschaffung der Todesstrafe in Usbekistan

Zur Abschaffung der Todesstrafe in Usbekistan erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftführer und menschenrechtspolitischer Sprecher, und Marieluise Beck MdB:

Wir begrüßen das Inkrafttreten eines Gesetzes zur Abschaffung der Todesstrafe in Usbekistan am 1. Januar 2008. Damit setzt Usbekistan sein Versprechen um und folgt den Forderungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und der OSZE. Diesen Schritt würdigen wir ausdrücklich.

Mit der Abschaffung der Todesstrafe verbinden wir die Hoffnung auf weitere, dringend notwendige Reformen des usbekischen Justizsystems und des Strafvollzuges. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen nicht durch Folter oder die Haftbedingungen im Strafvollzug umkommen. Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass das Anti-Folter Komitee der Vereinten Nationen in seinem jüngsten Bericht von einer großen Anzahl von Vorwürfen der Anwendung von Folter in Usbekistan spricht und die usbekische Führung zu einem entschiedeneren Eingreifen gegen Folter und Anwendung von Gewalt auffordert. Dazu gehört, dass Angeklagte einen freien Zugang zu Anwälten und das Recht auf ein freies Verfahren haben. Ebenso gehört dazu, dass das Internationale Rote Kreuz einen freien Zugang zu den Gefängnissen in Usbekistan bekommt. Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein wichtiger erster Schritt und wir hoffen, dass diesem ersten Schritt nun weitere folgen.

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