Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur Medienfreiheit in Serbien

Frage von Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):

Teilt die Bundesregierung die Haltung des EU-Kommissars für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, Johannes Hahn, der unter Bezugnahme auf die diesjährige Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen sagte, die EU könne nicht auf Behauptungen über die Einschränkung der Pressefreiheit in Serbien reagieren, ohne konkrete Belege und Beweise hierfür zu haben (www.balkaninsight.com/en/article/hahn-callsfor-evidence-on-media-censors...), und wie bewertet sie diese Äußerung mit Blick auf den Fortschrittsbericht der EU von 2014 zu Serbien, in dem die zunehmende Neigung zu Selbstzensur kritisiert wird, die in Verbindung mit ungebührender Einflussnahme auf Redaktionsleitungen und mehrfachem Vorgehen gegen Webseiten nachteilig für die Pressefreiheit sei?

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 23. März 2015:

Die Gewährleistung der Medienfreiheit ist eine zentrale Voraussetzung für den Beitritt von Staaten zur EU. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass die serbische Regierung dem Parlament ein Gesetzespaket zur Stärkung der Medienfreiheit vorgelegt hat und dieses vom serbischen Parlament angenommen wurde. Die Bundesregierung appelliert zugleich weiterhin regelmäßig an die serbische Regierung, von sich aus allen substantiierten Vorwürfen von Eingriffen in die Pressefreiheit proaktiv nachzugehen und Missstände abzustellen, soweit dies in ihrem Einflussbereich liegt. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Schlussfolgerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten vom 16. Dezember 2014 zu den Fortschrittsberichten der Kommission. In den Ratsschlussfolgerungen wird die Bedeutung des Bereichs Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien, besonders hervorgehoben. 

Frage von Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):

Teilt die Bundesregierung die Haltung des EU-Kommissars für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, Johannes Hahn, der unter Bezugnahme auf die diesjährige Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen sagte, die EU könne nicht auf Behauptungen über die Einschränkung der Pressefreiheit in Serbien reagieren, ohne konkrete Belege und Beweise hierfür zu haben (www.balkaninsight.com/en/article/hahn-callsfor-evidence-on-media-censors...), und wie bewertet sie diese Äußerung mit Blick auf den Fortschrittsbericht der EU von 2014 zu Serbien, in dem die zunehmende Neigung zu Selbstzensur kritisiert wird, die in Verbindung mit ungebührender Einflussnahme auf Redaktionsleitungen und mehrfachem Vorgehen gegen Webseiten nachteilig für die Pressefreiheit sei?

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 23. März 2015:

Die Gewährleistung der Medienfreiheit ist eine zentrale Voraussetzung für den Beitritt von Staaten zur EU. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass die serbische Regierung dem Parlament ein Gesetzespaket zur Stärkung der Medienfreiheit vorgelegt hat und dieses vom serbischen Parlament angenommen wurde. Die Bundesregierung appelliert zugleich weiterhin regelmäßig an die serbische Regierung, von sich aus allen substantiierten Vorwürfen von Eingriffen in die Pressefreiheit proaktiv nachzugehen und Missstände abzustellen, soweit dies in ihrem Einflussbereich liegt. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Schlussfolgerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten vom 16. Dezember 2014 zu den Fortschrittsberichten der Kommission. In den Ratsschlussfolgerungen wird die Bedeutung des Bereichs Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien, besonders hervorgehoben. 

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