Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Auslieferung von Flüchtlingen nach Usbekistan ist völkerrechtswidrig

Anlässlich der Auslieferung von usbekischen Flüchtlingen aus Kirgistan erklärt Marieluise Beck, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Mit der Auslieferung von fünf usbekischen Flüchtlingen hat Kirgistan seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzt und das Leben dieser Männer in Gefahr gebracht! Die fünf Männer gehörten zu einer Gruppe von knapp 500 Flüchtlingen, die im Mai 2005 aus der usbekischen Stadt Andijan nach Kirgistan geflohen waren. Usbekische Soldaten hatten in Andijan zuvor nach Augenzeugenberichten auf Demonstranten geschossen und hunderte Personen, darunter Kinder, getötet.

Nach Einschätzung von Louise Arbour, der UN-Menschenrechtskommissarin, sowie dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) drohen den Männern in Usbekistan schwere Misshandlung und Folter. Vier der fünf Männer waren vom UNHCR offiziell als Flüchtlinge anerkannt worden. Berichten zufolge werden sie seit ihrer Rückkehr in Usbekistan ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten.

Kirgistan ist gemäß dem völkerrechtlichen Prinzip des Non-Refoulement (Nicht-Abschiebung) verpflichtet, niemanden in ein Land zurück zu führen, in dem ihr oder ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies ist in zahlreichen internationalen Menschenrechtsabkommen verankert, denen Kirgistan beigetreten ist. Die Menschenrechtsorganisation amnesty international hat zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Personen nach ihrer Zwangsrückführung nach Usbekistan gefoltert oder in einem unfairen Prozess zum Tode verurteilt worden sind.

Inzwischen sind zwei weitere usbekische Flüchtlinge in Kirgisien unter ungeklärten Umständen verschwunden. Nach Informationen von kirgisischen Menschenrechtsaktivisten wurden sie nach Andijan verschleppt und werden dort gefangen gehalten.

Kirgistan muss sich an seine völkerrechtlichen Verpflichtungen halten und darf keine weiteren Flüchtlinge nach Usbekistan ausliefern. Wir fordern die Bundesregierung auf, dies mit Nachdruck zu vertreten. Auch mit Usbekistan muss die Bundesregierung Klartext reden und den angekündigten „Menschenrechtsdialog“ endlich konsequent umsetzen. Hier steht das Leben von Menschen auf dem Spiel!

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