Schriftliche Frage von Marieluise Beck MdB:
Wurden aus Sicht der Bundesregierung in den abgeschlossenen und laufenden Strafverfahren in den sogenannten „Bolotnaja Fallen“ im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am Rande der genehmigten Protestdemonstration zur Amtseiführung von Wladimir Putin rechtsstaatliche Standards eingehalten, und in welcher Form begleitet die Bundesregierung diese Verfahren?
Antwort von Dr. Markus Ederer, Staatssekretär des Auswärtigen Amts:
Die Bundesregierung verfolgt die sogenannten Bolotnaja-Prozesse aufmerksam und hat daher erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren und der Verhältnismäßigkeit der bereits gefällten Urteile. Dies hat sie gegenüber ihren russischen Gesprächspartnern sowohl bilateral als auch im EU- und OSCE-Rahmen wiederholt deutlich gemacht. Die sogenannten Bolotnaja-Fälle werden darüber hinaus auch regelmäßig bei den EU-Menschenrechtskonsultationen mit Russland thematisiert.
In Abstimmung mit anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der EU-Delegation in Moskau hat die Deutsche Botschaft in Moskau wiederholt Verhandlungen im Rahmen der Bolotnaja-Prozesse beobachtet. Sie steht zudem in regelmäßigem Kontakt mit Anwälten der Beschuldigten sowie mit in diesen Fällen engagier ten Menschenrechtsverteidigern.