Freunde, Kollegen und Angehörige des belarussischen Journalisten Aleh Bjabenin bezweifeln den von der Staatsanwaltschaft als Todesursache angegebenen Selbstmord. Nachdem Bjabenin am 3. September 2010 tot auf seiner Datscha bei Minsk aufgefunden wurde, lud Belarus Experten der OSZE zur Begutachtung des Falls ein.
Der Abschlussbericht der beiden Kriminalisten aus Norwegen und Schweden vom 23. November 2010 stellt fest, dass keine Gründe für Zweifel an dem Ermittlungsergebniss der belarussischen Behörden bestünde. Allerdings stützten die Experten ihre Untersuchung auf die von belarussischen Behörden gesammelte Beweismaterialien. Eigene Ermittlungen und etwa eine erneute Autopsie konnten sie nicht durchführen. Es ist daher fraglich, ob die Begutachtung der vorliegenden Indizien durch die Experten der OSZE sinnvoll zu einer Aufklärung der Todesumstände beitragen konnte.
Marieluise Beck fragt deshalb die Bundesregierung nach ihrer Einschätzung der Ermittlungen. Die Bundesregierung muss bis 21. Dezember 2010 antworten.
Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Hält die Bundesregierung die von Kriminalistikexperten der OSZE durchgeführten Untersuchungen lediglich basierend auf den von belarussischen Behörden gesammelten Indizien und ohne Durchführung einer eigenen Autopsie für geeignet, um die Todesumstände des am 3. September 2010 tot aufgefundenen belarussischen Journalisten Aleh Bjabenin möglichst vollständig aufzuklären, und was tut die Bundesregierung gegebenenfalls, um sich für eine möglichst umfängliche Aufklärung einzusetzen?