Mehreren Angehörigen deutscher NGOs ist im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen am 19. Dezember 2010 das Visum zur Einreise nach Belarus verweigert worden. Mit den Visumsverweigerungen soll offensichtlich die Anwesenheit der Partner regimekritischer Organisationen am Wahlabend in Belarus verhindert werden. Allzu kritische und unabhängige Beobachter des Wahlgangs und der für den Wahlabend erwarteten Proteste erscheinen unerwünscht und lassen Rückschlüsse auf den demokratischen Charakter der Wahlen schließen.
Scheinbar ist nun auch dem Vorsitzenden des Norwegischen Helsinki Komitees die Einreise zur Wahl verweigert worden.
Marieluise Beck fragt deshalb die Bundesregierung nach ihrer Einschätzung des Vorgangs. Die Bundesregierung muss bis 21. Dezember 2010 antworten.
Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft vor dem Hintergrund der Visumsverweigerungen, mit denen offensichtlich deutsche Wahlbeobachter und Partner regimekritischer Organisationen in Belarus an der Einreise zu den Präsidentschaftswahl am 19. Dezember 2010 gehindert werden sollen, und welche Schlüsse zieht sie aus den Visumverweigerungen für die Bewertung des demokratischen Charakters des Wahlprozesseses?