In der vergangen Wahlperiode hatte sich die FDP-Bundestagsfraktion mehrfach für eine rasche Schließung des Amts des Hohen Repräsenanten in Bosnien und Herzegowina ausgesprochen. Jedoch konnten bislang auf Basis des Friedensvertrag von Dayton von 1995 keine überlebensfähigen staatlichen Strukturen geschaffen werden. Vielmehr ist in der hieraus resultierenden Verfassung die Besetzung vieler Ämter aufgrund ethnischer Zugehörigkeiten geregelt. Die Verfolgung partikularer Interessen von sich ethnisch definierenden Politikern und Parteien wird so gefördert. In der Folge leidet Bosnien und Herzegowina unter einer lähmenden Blockadepolitik, die dringend notwendige Reformen verhindert. Immer wieder attackieren einzelne Politiker Institutionen und Integrität des mutiethnische Gesamtstaats. Laut eines Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs von Dezember 2009 verstößt die derzeitige bosnische Verfassung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Überführung der vollen Verantwortung in die Hände der bosnischen Politik. Jedoch wäre der sofortige Abzug des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina samt Aufgabe seiner exekutiven Sondervollmachten derzeit unverantwortbar. Zunächst bedarf es einer Verfassungsreform, die die demokratischen Strukturen in Bosnien und Herzegowina festigt und damit den Grundstein für eine prosperierende Zukunft und den EU-Beitritt des Landes legt.
Die grüne Bundestagsfraktion richtete deshalb eine Kleinen Anfrage zur Haltung des von der FDP geführten Auswärtigen Amts zur Schließung des Amts des Hohen Repräsentanten an die Bundesregierung.
Lesen Sie hier die Antworten der Bundesregierung .