Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Persönliche Erklärung zur heutigen Abstimmung zur Regelung der Sterbebegleitung

Der Deutsche Bundestag hat sich entschlossen, über eine rechtliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid zu entscheiden. Ich bin nicht davon überzeugt, dass es möglich ist, das vielfältige Gesicht von menschlicher Not, Leiden und Sterben in ein Gesetz zu pressen. Vor allem gehört dieser Sachverhalt nicht ins Strafrecht.

Alle heute vorliegenden Gesetzentwürfe werden zu rechtlichen Unklarheiten und möglicherweise zu Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führen. Ich gehe davon aus, dass es einem juristisch nicht perfekten Gesetz dennoch gelingen kann, gesellschaftlichen Rechtsfrieden herzustellen.

Ich möchte den Grundsatz des Respekts vor der selbstbestimmten Entscheidung über das eigene Leben gewahrt sehen. Ich begrüße deshalb die Botschaft des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiterer Abgeordneter, dem ich zustimme.

Die Beratung und Begleitung in so existenziellen Fragen von Leben und Tod gehört in die Hand von Personen, die in einem Vertrauensverhältnis zu dem betreffenden Menschen stehen. Deshalb sollten sich gesetzliche Regelungen darauf beschränken, Missbrauch zu verhindern und der Gefahr einer Unterscheidung von "lebenswertem" und vermeintlich "nicht lebenswertem" Leben entgegenzuwirken.

Es bleibt weiterhin die Aufgabe von Politik und Gesellschaft, die Palliativmedizin für alle Sterbenskranken vorzuhalten, das Hospizwesen flächendeckend auszubauen und die würdige und zugewandte Begleitung von Sterbenden in den Pflegeheimen und im privaten Raum zu ermöglichen.

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