Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Keine Aufhebung der Sanktionen gegenüber Usbekistan

Anlässlich der Überprüfung von Sanktionen der EU gegenüber Usbekistan erklären Marieluise Beck, MdB, und Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher:

Die Bundesregierung muss sich für die Beibehaltung der von der EU gegen Usbekistan verhängten Sanktionen in der jetzigen Situation einsetzen. Am 5. März überprüft der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen die Sanktionen, die die EU gegen Usbekistan verhängt hat. Die Sanktionen waren im Jahr 2005 nach der blutigen Niederschlagung von Protesten in der Stadt Andijan 2005 beschlossen worden. Allerdings  haben die EU-Außenminister sie im vergangenen November bereits gelockert und mit Usbekistan vereinbart, dass die Vorfälle von Andijan unabhängig untersucht werden und ein Menschenrechtsdialog eingeführt wird. Nur das Waffenembargo und die Visa -Beschränkungen wurden im letzten November erneut verlängert. In dieser Woche hat die usbekische Regierung weitere Ermittlungen zu Andijan durch eine EU-Delegation gestoppt. Der vereinbarte Menschenrechtsdialog hat bisher nicht stattgefunden. Auch ein unbeschränkter Zugang für das Rote Kreuz zu allen Haftanstalten des Landes hat Usbekistan noch nicht gewährt – obwohl die Regierung der EU dies zugesichert hatte. Es wäre jetzt ein fatales Signal, angesichts dieser Maßnahmen Usbekistans eine Lockerung oder Aufhebung der noch bestehenden Sanktionen zu beschließen. Die usbekische Führung hat nichts getan, um eine effektive Verbesserung der Menschenrechtslage im Land durchzusetzen. Nach wie vor werden Menschenrechtsverteidigerinnen und –verteidiger verfolgt und verhaftet. So sitzt die Menschenrechtsverteidigerin Umida Nijasowa, Mutter eines zweijährigen Sohnes, immer noch wegen des Besitzes von Unterlagen zu dem Massaker in Andijan im Gefängnis.

Die Bundesregierung muss gegenüber der Regierung in Taschkent klar machen, dass eine Sanktionsaufhebung erst nach einer wirklichen Umsetzung der gemachten Versprechungen erfolgen kann.

Lesen Sie hier den Grünen Antrag zu Usbekistan

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