Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zu Visumsverweigerungen durch Belarus

Im Zuge der Annäherung an die EU und der neu gestarteten der Östlichen Partnerschaft konnten im letzten Jahr vermehrt wieder deutsche Staatsbürger nach Belarus einreisen, die dort Kontakt zu regimekritischen Kreisen pflegen. Nun sind wieder Fälle bekannt geworden, in denen solchen Leuten das Visum durch Belarus versagt worden ist. Damit scheint Belarus zu Praktiken zurückzukehren, die die vergangenen Zeiten der Konfrontation mit der EU kennzeichneten.

Das belarussische Vorgehen steht in einem Widerspruch zur neu begründeten Östlichen Partnerschaft, an der sich auch Belarus beteiligt. Nach der Entlassung von politischen Gefangenen und einigen wenngleich nicht substantiellen Schritten hin zu einer politischen Öffnung im Jahr 2008 hatte die EU ihre Sanktionen ausgesetzt und mit dem Dialogangebot der Östlichen Partnerschaft eine Wende ihrer Belaruspolitik eingeläutet. Belarus hatte in seiner antiwestlichen Propaganda abgerüstet und auch wegen der Zuspitzung der wirtschaftlichen Probleme die Annäherung an die EU gesucht. Seit Anfang dieses Jahres geht das Regime nun wieder vermehrt repressiv gegen kritische Bürgerinnen und Bürger, Journalisten, NGOs und Oppositionelle vor. Die jüngsten Visaverweigerungen reihen sich in diesen Politikwechsel des Minsker Regimes ein.

Um die Debatte über den Umgang mit der Politik der belarussischen Regierung und der Teilnahme des Landes an der Östlichen Partnerschaft zu befördern, fragt Marieluise Beck die Bundesregierung, wie sie die jüngsten Visaverweigerungen bewertet und hierauf reagiert.

Schriftliche Frage von Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Wie bewertet die Bundesregierung die jüngsten Visaverweigerungen durch die Regierung von Belarus für Mitarbeiter deutscher Nichtregierungsorganisationen, die mit regimekritischen Nichtregierungsorganisationen in Belarus zusammen arbeiten, im Hinblick auf die Teilnahmen von Belarus an der Östlichen Partnerschaft und in welcher Weise thematisiert sie diese gegenüber Belarus?

Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper:

Der Bundesregierung ist in jüngster Zeit lediglich ein Fall eines deutschen Mitarbeiters einer deutschen Nichtregierungsorganisation bekannt geworden, dem ein Visum zur Einreise nach Belarus verwehrt worden sein soll. Die Bundesregierung kennt nicht die Gründe, die zur Verweigerung des Visumantrag geführt haben. Der Betroffene hat die Bundesregierung in dieser Angelegenheit bisher nicht um Unterstützung gebeten.

Der Kontakt zu einer weiteren Person, der ebenfalls die Einreise verweigert worden sein soll, konnte bisher nicht aufgenommen werden.

Belarus hat in der Vergangenheit gelegentlich Visaanträge unter Umständen zurückgewiesen, die auf politische Gründe schließen ließen. Die Bundesregierung hat solche Fälle wiederholt gegenüber belarussischen Behörden thematisiert.

Die Östliche Partnerschaft der Europäischen Union mit ihrem Kooperationsansatz und der Förderung der zwischenmenschlichen Kontakte als eine ihrer tragenden Säöulen dient der Vertiefung der Beziehungen zwischen Belarus und der EU. Politisch begründete Visaverweigerungen entsprechen dabei nicht dem Geist der Östlichen Partnerschaft.

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