Seit vielen Jahren wird über eine Abschaffung des Amts des Hohen Repräsentanten der UNO in Bosnien und Herzegowina diskutiert, weil er mit seinen weitreichenden Vollmachten (Bonn Powers) die lokale Politik entmündige. Allgemein besteht die Forderung nach mehr Eigenverantwortlichkeit (ownership) der bosnischen Politik. Der Rat der EU-Außenminister beschloss im Oktober 2011, sich in einem ersten Schritt international für eine Verlegung des OHR außer Landes einsetzen zu wollen.
Die bestehende bosnische Verfassung auf Grundlage des Daytoner Friedensvertrags stellt jedoch keine funktionierende demokratische Ordnung dar. Der Friedensvertrag beendete den Krieg und sollte für eine Übergangsfrist eine Nachkriegsordnung schaffen. Diese Ordnung fußt auf ethnischen Kriterien und ist damit im Grundsatz undemokratisch. Die bosnische Politik ist deshalb geprägt von der Instrumentalisierung dieser ethnischen Zuordnung. Anhaltender Reformstau ist die Folge. Eine Schließung des OHR ist deshalb nur zu verantworten, wenn zuvor mit einer Verfassungsreform funktionierende demokratische Institutionen geschaffen wurden. Bis dahin bleibt das Amt des Hohen Repräsentanten weiterhin notwendig, um die anhaltenden Angriffe bosnischer Politiker auf die staatlichen Institutionen zurückzuweisen.
Die Bundesregierung ist eine der treibenden Kräfte für die Verlagerung des OHR. Marieluise Beck fragt deshalb die Bundesregierung, wie sie dieses Engagement begründet:
Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen die Beibehaltung der örtlichen Ansiedelung des Amts des Hohen Repräsentanten innerhalb des Bestimmungslandes Bosnien und Herzegowina, und für welchen Standort des Amtes außerhalb von Bosnien und Herzegowina setzt sich die Bundesregierung ein?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Harald Braun vom 22. Februar 2012:
Seit dem Ende des Krieges 1995 verfolgt die internationale Gemeinschaft in Bezug auf Bosnien und Herzegowina das Ziel, Frieden, Stabilität und die territoriale Integrität des Landes zu sichern und eine demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung des Landes zu fördern. Der Hohe Repräsentant spielte dabei zunächst eine zentrale Rolle. Seither haben sich die politischen Rahmenbedingungen jedoch grundlegend verändert.
Heute ist die militärische Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina stabil. Seit 2004 ist die militärische EUFOR Operation Althea in Bosnien und Herzegowina präsent und unterstützt die bosnische Regierung bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfelds. Althea hat im Zuge ihrer Mandatserfüllung in Bosnien und Herzegowina nicht ein einziges Mal militärisch eingreifen müssen. Die Europäische Union bewertet die bosnischen Sicherheitskräfte als kompetent und professionell in ihrer Umgangsweise mit ethnisch motivierten, strafrechtlich relevanten Zwischenfällen, etwa Sachbeschädigung oder Brandstiftung. Anzeichen für eine drohende gewaltsame Destabilisierung des Landes gibt es nicht. Auch im Lichte dessen beabsichtigt der Lenkungsausschuss des Friedensimplementierungsrats, bei seiner nächsten Sitzung auf Hauptstadtebene im Mai 2012 eine Entscheidung über die Beendigung der Sonderverwaltung des beiden Entitäten zugehörigen Kondominiums Brčko zu treffen.
Wie vom Europäischen Rat in Thessaloniki im Jahr 2003 festgestellt, besteht auch für Bosnien und Herzegowina die Perspektive einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Um die für eine demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung potentieller Beitrittskandidaten nötigen Reformen voranzutreiben, stehen der Europäischen Union wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung. Dies ist in den letzten Monaten in Bosnien und Herzegowina deutlich geworden. Im Mai 2011 ist es der Europäischen Union (u. a. durch einen Besuch der Hohen Vertreterin Catherine Ashton in Banja Luka) gelungen, den Präsidenten der Republik Srpska, Milorad Dodik, davon abzubringen, ein Referendum zur Rechtmäßigkeit der gesamtstaatlichen Justiz durchzuführen. An dem im Gegenzug zu dem Verzicht auf das Referendum begonnenen strukturierten Dialog mit der Europäischen Kommission zu Justizfragen beteiligt sich die Republik Srpska konstruktiv. Auch in Bosnien und Herzegowina engagierte Nicht¬EU-Mitgliedstaaten, etwa die Vereinigten Staaten von Amerika und die Russische Föderation, verweisen immer wieder auf den Justizdialog als angemessener Rahmen, um Konflikte um die Kompetenzen der gesamtstaatlichen, Justizinstitutionen einer Lösung zuzuführen.
Die Europäische Union hat den neuen vom Hohen Repräsentanten seit dem 1. September 2011 personell getrennten EU-Sonderbeauftragten mit umfangreichen Kompetenzen – darunter auch Sanktionsmöglichkeiten – ausgestattet. Der EU-Sonderbeauftragte Peter Sørensen hat in den vergangenen Monaten im Hintergrund erfolgreich auf eine Lösung der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2011 hinwirken können. Mit dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes am 15. Februar 2012 wurde die fiskalische Handlungsfähigkeit des Landes wiederhergestellt. Die gestärkte und zunehmend zentrale Rolle der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina wird in der internationalen Gemeinschaft einhellig begrüßt. In der internationalen Gemeinschaft wächst außerdem die Erkenntnis, dass die für die Herausforderungen der unmittelbaren Nachkriegszeit konzipierten Instrumente des Hohen Repräsentanten demgegenüber stumpf geworden sind und es nicht mehr als gesichert gelten kann, dass seine Vorgaben von den bosnischen Institutionen überhaupt umgesetzt würden. So haben die Mitgliedstaaten des Lenkungsausschusses des Friedensimplementierungsrates (PIC-SB) im Januar 2012 nahezu einstimmig einen Vorschlag des Hohen Repräsentanten zurückgewiesen, in der Budgetkrise zu intervenieren und dem EU-Sonderbeauftragten und seiner Federführung in dieser Frage das Vertrauen ausgesprochen.
Der politische Prozess in Bosnien und Herzegowina hat sich im Zusammenhang mit dem Amtsantritt der neuen gesamtstaatlichen Regierung (Ministerrat) am 10. Februar 2012 dynamisiert, seine Ausrichtung auf die EU-Annäherung hat sich verstärkt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Staatsbeihilfen und des Zensusgesetzes (die erste Nachkriegsvolkszählung ist für April 2013 geplant)
sind zwei der drei Bedingungen für das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erfüllt. Die „glaubwürdige Anstrengung“ zur Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum passiven Wahlrecht für Minderheiten (Sejdić-Finci-Urteil vom Dezember 2009) stellt eine höhere, aber nicht unüberwindbare Hürde dar.
Eine erfolgreiche Fortsetzung des EU-Annäherungsprozesses ist ohne die nachhaltige Übernahme von Eigenverantwortung durch die politischen Eliten des Landes nicht denkbar. Wie die politische Rhetorik dieser Eliten immer wieder zeigt, lädt die Präsenz des Hohen Repräsentanten geradezu zur Delegation von Verantwortung auf die internationale Gemeinschaft ein, statt die politisch Verantwortlichen zu zwingen, sich den schmerzhaften Kompromissen des politischen Prozesses zu stellen.
Damit der EU-Annäherungsprozess sich zum wichtigsten Referenzpunkt bosnischer Politik entwickeln und der aus der Beitrittsperspektive resultierende Reformhebel seine volle Wirkung entfalten kann, muss der EU-Sonderbeauftragte zentraler Ansprechpartner für die bosnische Politik werden. Überlappungen in den Zuständigkeiten des EU-Sonderbeauftragten mit den Tätigkeiten des Hohen Repräsentanten müssen deshalb vermieden bzw. beseitigt werden. Aus Sicht der Bundesregierung sollte sich der Hohe Repräsentant dabei in Zukunft auf seine Kernaufgabe, die juristische Auslegung des Friedensvertrags von Dayton, konzentrieren und beschränken, solange noch Bedarf an dieser Rolle besteht. Diese Funktion erfordert die Anwesenheit des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina nicht.
Als ersten Schritt in der Perspektive einer langfristigen kompletten Schließung des Büros des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina strebt die Bundesregierung daher die signifikante Verkleinerung dieses Büros und die Verlagerung des Hohen Repräsentanten selbst ins Ausland an.
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit ihren Partnern im Friedens-implementierungsrat in Konsultationen darüber einzutreten, welche möglichen Standorte des Hohen Repräsentanten außerhalb von Bosnien und Herzegowina in Frage kommen, sobald sich ein Verlagerungsbeschluss konkret abzeichnet.