Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zu den Mitteln für Belarus

Nach der brutalen Niederschlagung der Opposition in Belarus am 19. Dezember 2010 sagte die EU großzügig Hilfe für die Zivilgesellschaft in Belarus zu. Auf einer Geberkonferenz am 2. Februar 2011 in Warschau vervierfachte die EU ihre Gelder für Belarus auf ca. 17 Mio Euro. Polen verdoppelte seine Hilfe auf 10 Mio Euro während die Bundesregierung ihre Mittel uim 900.000 Euro auf insgesamt 6,6 Mio. Euro aufstockte. Allerdings blieb weiterhin ungeklärt, welche Projekte in Belarus nun durch Deutschland unterstützt werden.

Marieluise Beck fragte deshalb die Bundesregierung nach der Verwendung der Mittel für Belarus:

Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Aus welchen Haushaltstiteln des laufenden Jahres werden die Institutionen und Projektträger zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Belarus finanziert und welche Summen erhalten die Institutionen und Projektträger jeweils?

Antwort von Dr. Emily Haber, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt:

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2011 die bilateralen Mittel zur Unterstützung der belarussischen Zivilgesellschaft auf 6,6 Mio. Euro aufgestockt. Die Unterstützung wur­de aus Haushaltstiteln im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und im Auswärtigen Amt finanziert.

Das BMZ hat für 2011 Mittel in Höhe von ca. 840.000 Euro für die Arbeit des Interna‑

tionalen Bildungs- und Begegnungswerkes (IBB Johannes Rau, Minsk) sowie für das Programm für integrierte Fachkräfte des Centrums für internationale Migration und

Entwicklung (CIM) aus Kapitel 2302 Titel 896 03 (Technische Zusammenarbeit) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stehen für Maßnahmen in Belarus im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 795.000 Euro für die Arbeit der Politischen Stiftungen (Kapitel 2302 Titel 687 03) sowie 100.000 Euro für den Deutschen Volkshochschulverband (Kapitel 2302 Titel 687 04) zur Verfügung.

Der Rest der Summe wird aus Titeln des Auswärtigen Amtes bereitgestellt. Dies ge­schieht über Kapitel 0502 Titel 687 74 (Unterstützung von Internationalen Maßnahmen auf den Gebieten der Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt). Seit 2010 werden Maßnahmen mit ca. 150.000 Euro ge­fördert. Davon wurden 17.000 Euro ins Jahr 2011 übertragen.

Dem Goethe-Institut (Titel 0504-68740 /Institutionelle Förderung) kommen ca. 1,5 Mio. Euro, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (Titel 0504-68111/Stipen­dien, 0504-68712/Wissenschaftszusammenarbeit) ca. 2 Mio. Euro zu. Darüber hinaus unterstützt das Auswärtige Amt laufende Kulturprogranune verschiedener Natur mit insgesamt ca. 80.000 Euro (Zentralstelle für Auslandschulwesen - Fachberater: Titel 0504-427 29 bzw. 0504-429 21; Zentralstelle für Auslandsschulwesen - Lehrkräfte: Titel 0504-687 21; Deutsche Sprachdiplome - Schulen: Titel 0504-687 22; Pädagogi­scher Austauschdienst: Titel 0504-687 27). Das Auswärtige Amt stellt außerdem Mittel für unabhängige Medien in Belarus (Titel 0504-68715, ca. 200.000 Euro) sowie Zweck-und Sondermittel für das Deutschlandbild im Ausland (Titel 0502-54602, ca. 20.000 Euro) zur Verfügung. Schließlich werden auch die Visumserleichterungen für zivilge­sellschaftliche Gruppen finanziert.

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