Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zum russischen Gesetz gegen "homosexuelle Propaganda"

Am 25. Januar 2013 wurde in der russischen Staatsduma ein Gesetzentwurf zum Verbot "homosexueller Propaganda" eingebracht. Mit dem Gesetz soll das öffentliche Bekenntnis zu Homosexualität unter Strafe gestellt werden – angeblich zum Schutz der Kinder. Entsprechende Gesetze existieren bereits in einigen russischen Regionen.

Der Gesetzentwurf führt zur Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität. Das steht im Widerspruch zu Grundrechten, die Russland im Rahmen des Europarats mit beschlossen hat. Der Europarat hat den Kampf gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechteridentität zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach bereits Urteile auf dieser Grundlage. Hier gibt es Informationen über Initiativen des Europarats zu diesem Thema: http://www.coe.int/t/dg4/lgbt/default_EN.asp

Vor diesem Hintergrund hat Marieluise Beck während der Fragestunde am 30. Januar 2013 der Bundesregierung folgende Frage gestellt:

"In welcher Form hat sich die Bundesregierung bemüht, auf das Gesetzgebungsverfahren in der Russischen Föderation zu einem Verbot 'homosexueller Propaganda' einzuwirken und welche Wege sieht sie,  ihrem 'strategischen Partner' Russland zu bedeuten, dass sie eine solche Gesetzgebung als diskriminierend ansieht und die geplante Gesetzgebung gegen die gemeinsame im Europarate beschlossenen Grundrechte verstoßen wird?"

Antwort von Cornelia Pieper er, Staatsministerin im Auswärtigen Amt : 

Die Bundesregierung hat frühzeitig und wiederholt gegenüber der russischen Seite ihre Erwartung geäußert, dass Rechte sexueller Minderheiten in der Russischen Föderation geschützt werden. Bereits im Zusammenhang mit dem im März 2012 in Sankt Petersburg verabschiedeten regionalen Gesetz hatte die Bundesregierung deutlich gemacht, dass solche Gesetze - ob regional oder föderal - gegen die Grundsätze verstoßen, denen sich Russland in der eigenen Verfassung und durch die Mitgliedschaft im Europarat verpflichtet hat. Die Sorge hat die Bundesregierung durch Demarchen ihrer Vertreter gegenüber russischen Behörden, Schreiben, Ansprache in bilateralen Gesprächen auf allen Ebenen und öffentliche Stellungnahmen vermittelt. Zuletzt geschah dies durch eine Presseerklärung des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, vom 25. Januar 2013.

In einem Gespräch mit dem Botschafter der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland am 28. Januar 2013 kritisierte der Bundesminister des Auswärtige, Dr. Guido Westerwelle, die Gesetzesinitiative und stellte klar, dass das Gesetz die europäisch-russischen Beziehungen erschweren  und Russlands Ansehen in Europa beschädigen könne. Das Gesetz stehe im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Ebenso hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen Partnern dafür eingesetzt, dass das Thema regelmäßig bei den Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland angesprochen wird.

Die Bundesregierung wird die Entwicklung des Gesetzesvorhabens aufmerksam verfolgen und die Angelegenheit gemeinsam mit ihren europäischen Partnern gegenüber Russland weiterhin deutlich zur Sprache bringen.

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