Zur Anklageerhebung gegen Walentina Tscherewatenko, Leiterin der Frauen- und Friedensinitiative „Frauen vom Don“, erklärt Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik:
Der Fall von Walentina Tscherewatenko markiert eine neue Etappe in der systematischen Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Russland. Mit der Anklageerhebung in diesem Verfahren nutzt die russische Justiz das umstrittene NGO-Gesetz erstmals, um eine Aktivistin persönlich strafrechtlich zu verfolgen. Bei einer Verurteilung drohen der Leiterin der renommierten Organisation und langjährigen Partnerin der Heinrich-Böll-Stiftung bis zu zwei Jahre Haft.
Der absurde Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Walentina Tscherewatenko hätte sich geweigert, ihre Organisation auf die Liste der ausländischen Agenten zu setzen. Damit hätte sie sich und ihre Organisation aber mit einem dem Stalinismus entliehenen Begriff selbst gebrandmarkt.
Mit diesem Vorgehen soll die Aktivistin, die sich seit Jahrzehnten für Frieden und Frauenrechte im Nordkaukasus und seit Ausbruch des Krieges in der Ostukraine auch dort engagiert, eingeschüchtert werden. Darüber hinaus will der Kreml ein Exempel für die russische Zivilgesellschaft und ihre internationalen Partner statuieren.
Die Anklage der russischen Staatsanwaltschaft gegen Walentina Tscherewatenko ist umgehend zurückzuziehen und die Verfolgung der Aktivistin zu stoppen.