Frage von Marieluise Beck (Bremen) (Bündnis 90/Die Grünen):
Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die anhaltende militärische Unterstützung der so genannten Separatisten in den besetzten Teilen der ukrainischen Donbassregion durch Russland, die nach Erkenntnissen der NATO weiterhin von russischer Seite insbesondere mit Trainings, Truppen und Ausrüstung – darunter moderne Kampfpanzer, gepanzerte Fahrzeuge, Artillerie und Luftverteidigungssysteme, die hin und her über die offene Grenze zur Ukraine bewegt würden – unterstützt würden und in deren Folge die so genannten Separatisten nun über mehr Waffen als vor dem Abschluss des Minsker Waffenstillstandsabkommens vom 12. Februar 2015 verfügten (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 12. April 2015), und um welchen Umfang an russischen Truppen, Kampfpanzern, Artillerie und Luftverteidigungssystemen handelt es sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung konkret?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 29. April 2015:
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in den von Separatisten kontrollierten Gebieten auch nach Februar 2015 Waffensysteme und militärische Gerätschaften gesehen, die nur bei der russischen Armee in Gebrauch sind. Genaue Angaben über die Anzahl derartiger Systeme und Gerätschaften und darüber, wann diese dorthin verbracht wurden, können nicht gemacht werden. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf Interviews in der russischen Presse (Ilja Barabanow im Kommersant vom 19. Februar 2015; Dordzhi Batomunkujew in Nowaja Gazeta vom 2. März 2015), die Rückschlüsse auf den Einsatz russischer Soldaten in den genannten Gebieten erlauben. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die weitere Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Hinweise zu nachrichtendienstlichen Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt werden. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte hätte daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.*