Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur Verhaftung Sjarhei Kawalenkas in Belarus

Frage von Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Verurteilung von Sjarhei Kawalenka in Belarus zu einer Haftstrafe von zwei Monaten nach Artikel 339 (Rowdytum) des belarusischen Strafgesetzbuches, weil er am 7. Januar 2010 auf die 40 Meter hohe Spitze des Weihnachtsbaums im Zentrum von Witebsk stieg und dort eine vier Meter große als Oppositionssymbol bekannte ehemaligen Nationalflagge von Belarus anbrachte, derart unverhältnismäßig ist, dass sie nur als politisch motiviert verstanden werden kann und falls ja, sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der neuerlichen Existenz politischer Häftlinge in Belarus und der Gemeinsamen Erklärung des Prager Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009, die auch von Belarus unterschrieben wurde und in der die Teilnehmer des Gipfels übereinkommen, „dass die Östliche Partnerschaft auf dem Bekenntnis zu […] den Grundwerten, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten […] beruhen wird“?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Piper:

Herr Kawalenka wurde nach Information der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Minsk am 7. Januar 2010 auf dem Hauptplatz von Witebsk festgenommen, nachdem er auf dem dortigen Weihnachtsbaum eine weiß-rot-weiße Fahne befestigt hatte. Gegen ihn wurde daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet. Nachdem er am 10. Januar 2010 gemäß Verfügung der Witebsker Staatsanwaltschaft für zwei Monate in Untersuchungshaft genommen worden war, wurder er bereits am 12. Januar 2010 gegen die schriftliche Verpflichtung, den Aufenthaltsort nicht zu verlassen, aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung ist bisher nicht bekannt. Die Deutsche Botschaft in Minsk wird den Prozess aufmerksam verfolgen.

Weißrussland hat in der Gemeinsamen Erklärung des Prager Gipfels zur Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009 sein Bekenntnis zu Grundwerten wie Demokratie, Rechtsstaatlickeit und Achtung der Menschenrechte bekräftigt. In diesem Zusammenhang stehen die 2009 zum ersten Mal durchgeführten Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Weißrussland. Die EU wird dieses Dialogforum nutzen, um Weißrussland nachdrücklich zur Verbesserung der Menschenrechtslage zu ermutigen und Sorge bereitende Fälle direkt anzusprechen.

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