Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Kopftuchurteil beschämt die freie Hansestadt Bremen

Zu dem Kopftuchurteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Marieluise Beck MdB, Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration a. D.:

Schon vor Jahren hat die Beauftragte für Migration den Bremer Schulsenator darauf hingewiesen, dass der Staat mit der zweiten Stufe der Lehrerausbildung, nämlich dem Referendariat, ein Monopol innehält und damit dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Berufsausbildung- und wahl nachkommen muss.

Die Berufsausübung als Lehrerin oder Lehrer ist nach dem ersten Staatsexamen nicht möglich, sondern bedarf des Referendariats und eines zweiten Staatsexamens. Erst dann eröffnet sich die Möglichkeit der Arbeit im Schuldienst. Das gilt auch für die Anstellung in privaten Schulen.

Es ist beschämend, dass ein sich als liberal verstehendes Bundesland wie Bremen erst eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes bedurfte, um die grundgesetzlich garantierte freie Berufswahl einzulösen.

Es geht nicht um die Frage, ob man das Kopftuch mag oder nicht. Es geht um das Recht auf sowohl religiöse Freiheiten und das Recht auf Berufswahl, deren Garantie aus gutem Grund zum Kernbestand des Grundgesetzes gehören.

Insofern ist auch eine rechtliche Unterscheidung zwischen dem Referendariat und der Anstellung im Schuldienst zulässig. Bei dem Berufsort Schule gibt es neben den staatlichen Einrichtungen auch private Institutionen, in denen die Arbeit als Lehrer oder Lehrerin möglich ist. Insofern gibt es hier kein staatliches Monopol.

Der Kampf um das Kopftuch ist bisher noch nicht mit dem Kampf um den Bart oder die Kippa erweitert worden. Es bleibt  zu fragen, ob eine multireligiöse und multikulturelle Gesellschaft nicht gut beraten wäre, mit diesen Zeichen der kulturellen Differenz gelassener umzugehen. Ein Einwanderungsland wie Kanada z.B. kann die deutsche Aufgeregtheit kaum nachvollziehen.   

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