Zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen erklärt Marieluise Beck:
Heute wurde über eine historische Reform abgestimmt, die mit einschneidenden Änderungen des Grundgesetzes verbunden ist und die Bund-Länder-Finanzbeziehungen der nächsten Dekade prägen wird.
Das Ergebnis ist verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. Auch in Hinsicht auf die innere Logik des Föderalismus, der die Solidarität der Länder untereinander zum Ziel hat. Denn die Reform führt zu einer geringeren Solidarität zwischen den Ländern. Die starken werden stärker, die schwachen schwächer und abhängiger vom Bund.
Positiv zu bewerten ist, dass die finanzielle Absicherung der Länder Bremen und Saarland im Grundgesetz festgeschrieben wird. Es bleibt aber zu beklagen, dass Bund und Länder nicht bereit waren, sich an einen Altschuldenfonds heranzuwagen.