Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Russisches Urteil gegen die Meinungsfreiheit

Zur gestrigen Entscheidung des obersten russischen Gerichts gegen die Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft erklärt Marieluise Beck MdB:

Zur Begründung des Tätigkeitsverbots der russisch-tschetschenischen Freundschaftsgesellschaft wurde auf das Gesetz gegen Extremismus und erstmals auf das neue NGO-Gesetz zurückgegriffen. Der Direktor der Freundschaftsgesellschaft Stanislaw Dmitrijewski war bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Demokratie hat in Russland damit eine neue Niederlage erlitten. Die letztinstanzliche Entscheidung setzt den Schlusspunkt in einer jahrelangen Verfolgungsgeschichte. Zum ersten Mal seit den Zeiten der Sowjetunion hat der russische Staat eine Menschenrechtsgruppe wegen ihrer Tätigkeit verboten. Diese bestand in der Verbreitung von Informationen über die Lage in Tschetschenien und der öffentlichen Debatte darüber. Dabei kamen auch tschetschenische Separatisten zu Wort, die von der russischen Seite pauschal als Terroristen bezeichnet und für vogelfrei erklärt wurden.

Diese massiven Angriffe auf die Meinungsfreiheit gelten jedoch nicht nur einer kleinen Gruppe. Er bedroht alle Gruppen, die demokratische Rechte gegen staatliche Willkür verteidigen. Er verstößt darüber hinaus gegen die Verpflichtungen, die Russland mit seiner Mitgliedschaft in OSZE und Europarat eingegangen ist. Es ist jetzt die Aufgabe der Bundesregierung, während der EU-Ratspräsidentschaft bei der russischen Regierung dagegen zu protestieren.

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