Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zum russischen Einmarsch in der Ostukraine

Frage von Marieluise Beck (Bremen) (Bündnis 90/Die Grünen):

Kann die Bundesregierung einen Bericht bestätigen, wonach die NATO zur Einschätzung gekommen ist (Frankfurter Allgemeine SONNTAGSZEITUNG vom 15. Mai 2014, „Rollen russische Panzer in die Ukraine?“), dass russische Panzer und gepanzerte Fahrzeuge die südöstliche Grenze zur Ukraine überschritten haben und dort zur Unterstützung der Aufständischen im Einsatz seien, und falls ja, welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus für ihre Politik gegenüber Russland sowie in Bezug auf die Sanktionspolitik der Europäischen Union?

 

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 23. Juni 2014:

Die NATO hat auf ihrer Website Informationsmaterial zur Verfügung gestellt (http://aco.nato.int/statement-on-russian-main-battletanks.aspx), das Hinweise darauf enthält, dass drei russische Panzer Ende vergangener Woche über die Grenze zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine überführt worden sein könnten. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Waffen und Munition u. a. aus russischer Produktion durch die Separatisten eingesetzt werden. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Lieferung von Panzern oder gepanzerten Fahrzeugen durch die Russische Föderation an die Separatisten in der Ukraine. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nachdruck für eine friedliche Lösung des Konflikts in der Ukraine ein und hat ihre Erwartung an die Russische Föderation, einen Beitrag zur Deeskalation der Situation zu leisten, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Die wirkungsvolle Kontrolle der Grenze zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation ist dabei ein zentrales Ziel. Die Verhängung von Sanktionen ist eine politische Entscheidung, die im Kreis der 28 EU-Mitgliedstaaten getroffen wird. Dabei wird das Verhalten der russischen Regierung im Gesamtkontext der weiteren Entwicklungen zu beurteilen sein. Grundlage dafür sind die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2014, die Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen am 17. März, am 14. April und am 12. Mai 2014 sowie die Erklärung der Staatsund Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten anlässlich ihres informellen Abendessens am 27. Mai 2014.

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