Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zu russischem Vorgehen in Transnistrien und Südossetien

Am 5. September 2014 schlossen die Ukraine, Russland und die von Russland unterstützten illegal bewaffneten Kräfte im Osten der Ukraine in Minsk einen 12-Punkte-Plan zur friedlichen Beilegung des Konflikts in der Ukraine. Die beschlossene Waffenruhe ist brüchig. Wesentliche Abmachungen sind vor allem von russischer Seite oder durch die von ihnen unterstützten Kräfte nicht eingehalten worden. Dazu zählt die Vereinbarung von Kommunalwahlen in der Ost-Ukraine nach ukrainischem Recht, die durch die vorher abgehaltenen und von Russland de-facto anerkannten illegalen Wahlen in Donezk und Luhansk vereitelt wurden. Weiterhin ist der vereinbarte Abzug illegaler militärischen Einheiten und Geräts, Kämpfer und Söldner vom Gebiet der Ukraine bisher nicht erfolgt. Die Kontrolle der Grenze zu Russland durch die OSZE scheitert an der russischen Zustimmung zur angemessenen Aufstockung der OSZE-Mission vor Ort.

Bereits bei den Friedensverhandlungen im April 2014 in Genf hatte die russische Seite ihren Teil der Vereinbarung nicht eigelöst. Wärend Kiew wie vereinbart den gewalttätigen Besetzern öffentlicher Einrichtungen eine Amnestie anbot, erfolgte die Entwaffnung der Besetzer nicht. 

Auch in der Vergangenheit wurden Verträge zur Beilegung von Territorialkonflikten in Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, in die Russland involviert ist, vom Kreml nicht eingehalten. Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen zur Konfliktbeilegung in moldauischen Transnistrien und im georgischen Südossetien. In Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung erkundigte sich Marieluise Beck nach dem Stand der Umsetzung der enstprechenden Abkommen.

Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):

Entsprechen nach Ansicht der Bundesregierung das Agieren und die Anzahl der in der Republik Moldau stationierten russischen Truppen den dafür vorgesehenen völkerrechtlichen Grundlagen, und wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der OSZE-Gipfelerklärung (OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) von 1999 (Dokument von Istanbul) durch Russland, in dem sich Russland zum vollständigen Abzug seiner Truppen aus der Republik Moldau bis Ende des Jahres 2002 verpflichtete?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 22. September 2014:

Die Russische Föderation hat sich auf dem OSZE-Gipfel 1999 in Istanbul gegenüber der Republik Moldau verpflichtet 1. ihre durch den KSE-Vertrag (Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa) begrenzten konventionellen Waffen und Ausrüstungen bis Ende 2001 sowie 2. die russischen Streitkräfte bis Ende 2002 vollständig aus dem Hoheitsgebiet Moldaus abzuziehen.

Die Russische Föderation hat einen Teil dieser Verpflichtung erfüllt und sämtliches durch den KSE-Vertrag begrenztes Gerät abtransportiert oder vernichtet. Sie hat auch einen großen Teil der einst 7 700 Mann starken 14. Armee abgezogen. Der Abzug der Soldaten und die Vernichtung bzw. der Abtransport der in dem Munitionsdepot Kolbasna gelagerten ca. 42 000 Tonnen Munition wurden jedoch im Jahr 2004 gestoppt: Circa 20 000 Tonnen Munition und die von Russland zu ihrer Bewachung eingesetzten Soldaten verblieben in der Republik Moldau. Die Russische Föderation hat nach Ansicht der Bundesregierung daher die auf dem OSZE-Gipfel 1999 in Istanbul eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt. Die Anwesenheit russischer Truppen auf dem Gebiet der Republik Moldau bedarf einer völkerrechtlichen Grundlage. Hier käme nur die Zustimmung der Republik Moldau infrage, die aber nicht vorliegt. Die Republik Moldau hat diesbezüglich bei der KSE-Vertragsstaatenkonferenz in Istanbul 1999 erklärt, dass die Bestimmungen der Verfassung von 1994 jede Anwesenheit ausländischer Militärkräfte verbieten.

Eine Ausnahme hiervon bilden die russischen Vertreter in der Gemeinsamen Kontrollkommission (GKK) und der russische Anteil an den Gemeinsamen Friedenstruppen (Joint Peace Keeping Forces – JPKF), deren Anwesenheit auf dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau im bzw. auf der Grundlage des Waffenstillstandsabkommens vom 21. Juli 1992 vereinbart wurde. Das Wirken der JPKF wurde in der Istanbuler OSZE-Gipfelerklärung 1999 gewürdigt. Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass die russischen Kräfte der GKK und der JPKF die vereinbarten Stärken überschreiten oder sie außerhalb ihrer vertraglich festgelegten Befugnisse handeln.

Die Bundesregierung erwartet von der Russischen Föderation, dass sie den im Jahr 1999 eingegangenen Verpflichtungen vollständig nachkommt. Sie setzt sich für eine Lösung des Transnistrien-Konflikts unter Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau ein. Sie führt dazu Gespräche mit allen Beteiligten des 5+2-Formats zur Lösung des Transnistrien-Konflikts (zum 5+2-Format zählen die Republik Moldau, die transnistrische „Führung“, als Mediatoren die Russische Föderation, die Ukraine und die OSZE sowie die Beobachter Europäische Union und Vereinigte Staaten von Amerika). Durch die Meseberg-Initiative für vertiefte Sicherheitszusammenarbeit von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem früheren russischen Präsidenten Dmitri Medwedew entstand im Juni 2010 eine zusätzliche Dynamik.

Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Sechs-Punkte-Plan (so genannte Sarkozy-Medwedew-Vereinbarung), der im Jahr 2008 den russischgeorgischen Krieg beilegen sollte, durch Russland, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung Russlands zum Rückzug seiner Truppen auf die Standorte von vor dem Konflikt und zur Mitwirkung bei der Einrichtung internationaler Mechanismen zur Stabilisierung der Lage, und in welchem Umfang erhalten internationale Organisationen neben dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Zugang nach Südossetien und Abchasien, um die Einhaltung der im Zuge des Sechs-Punkte-Plans vereinbarten internationalen Stabilitätsmechanismen sowie weiterer internationaler Vereinbarungen zur Sicherung des Friedens in der Region zu überwachen?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 22. September 2014:

Die Waffenstillstandsvereinbarung von August 2008 (so genannte Sechs-Punkte-Vereinbarung) hat maßgeblich zur Einstellung der Kampfhandlungen und zur Entspannung der Lage beigetragen.

Gleichwohl sind noch nicht sämtliche ihrer Bestimmungen umgesetzt worden. Dies betrifft in erster Linie den Rückzug der russischen Truppen auf die Standorte vor Ausbruch der Kampfhandlungen. Ein Zugang von internationalen Beobachtern (etwa der EU-Beobachtermission EUMM oder der OSZE in die völkerrechtlich zu Georgien gehörenden Entitäten Abchasien und Südossetien hat ebenfalls bisher nicht stattgefunden. Unter gemeinsamem Ko-Vorsitz der Europäischen Union, der Vereinten Nationen und der OSZE sowie unter Beteiligung von Vertretern Georgiens, Russlands, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der De-facto-Regime von Abchasien und Südossetien finden seit Ende der Kampfhandlungen die so genannten Genfer Gespräche mit Schwerpunkt auf Sicherheitsfragen und humanitären Fragen statt. Die Genfer Gespräche sind das einzige internationale Forum, an dem sämtliche Konfliktparteien teilnehmen und sind deshalb aus Sicht der Bundesregierung nach wie vor unverzichtbar. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die nächste, nunmehr 29. Runde der Genfer Gespräche wie geplant am 7. und 8. Oktober 2014 stattfindet.

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