Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur Bankendatenweitergabe an Belarus

Am 4. August 2011 wurde der Vorsitzende des belarussischen Menschenrechtszentrums Wjasna, Ales Bjaljatzki, verhaftet, nachdem litauische und polnische Behörden Informationen über Konten von Bjaljatzki u.a. an Belarus weitergegeben hatten. Ihm und möglicherweise noch weiteren Menschenrechtlern drohen nun langjährige Haftstrafen. Den meisten NGOs im Menschenrechtsbereich wird in Belarus die offizielle Registrierung verweigert. Viele müssen deshalb ihre Konten im Ausland führen, um Fördergelder für ihre Projekarbeit abwickeln zu können. Die EU-Länder Litauen und Polen konterkarrierten mit der Weitergabe der Daten in absurder Weise die Bemühungen der EU, die Zivilgesellsschaft in Belarus - auch finanziell - zu unterstützen. Um zu erfahren, ob auch Deutschland belarussischen Auskunftsersuchen zu Bankdaten von belarussischen Menschenrechtlern nachgekommen ist, fragte Marieluise Beck die Bundesregierung:

Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Kann die Bundesregierung zusichern, dass von staatlichen deutschen Stellen oder in Deutschland ansässigen Banken keine Bankdaten über private Konten belarussischer Staatsbürger auf Anfrage belarussischer Behörden dahin weitergeleitet wurden, und wie kann sie sicherstellen, dass dies auch in Zukunft nicht geschieht?

Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Die Bundesregierung hat eine mögliche Datenweitergabe eingehend geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass ein Rechtshilfeersuchen zur Bankendatenweitergabe von Seiten der belarussischen Behörden an die Bundesregierung nicht gestellt wurde.

In Artikel 26 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (DBA Belarus [Weißrussland] vom 20. September 2005) wird der zwischenstaatliche Informationsaustausch in Steuersachen zwischen den zuständigen Behörden geregelt.

Danach tauscht das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn mit dem Ministerium für Steuern und Abgaben in Minsk Informationen in Steuersachen auf Ersuchen (Auskunftsersuchen) nur unter bestimmten Voraussetzungen aus.

Ein eingehendes Auskunftsersuchen wird danach zunächst auf seine förmliche und rechtliche Zulässigkeit hin durch das Bundeszentralamt für Steuern überprüft. Zwischenstaatliche Amtshilfe wird nur gewährt, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt und dieser in diesem Fall durch die belarussischen Behörden in der Republik Belarus auf dem eigenen Hoheitsgebiet nicht angemessen aufgeklärt werden kann. Dieser Sachverhalt, die Fragen und ob die Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, müssen detailliert dargelegt werden. Auskünfte können danach z.B. über die Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen oder über Beweismittel angefordert werden, die zur steuerlichen Beurteilung im jeweils anderen Staat erforderlich sind. Bestehen an dem Sachverhaltsvortrag des anderen Staates Zweifel, wird die Beantwortung  eines Auskunftsersuchen abgelehnt.

Inländische Bankdaten belarussischer Steuerpflichtiger können auch Gegenstand eines zulässigen Auskunftsersuchens sein. Ob ein solches Auskunftsersuchen ermittelt und beantwortet werden kann, hängt - wie geschildert - von dem Sachverhaltsvortrag ab.

Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine EU-weite Koordinierung des Verhaltens der Mitgliedsstaaten, aller ihrer Behörden und der in ihnen ansässigen Einrichtungen gegenüber belarussischen Behörden dringend notwendig ist, und wie wird sie sich in diesem Sinne Engagieren?

Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Die Bundesregierung teilt diese Ansicht insoweit, als sie für ein kohärentes und abgestimmtes Verhalten aller Mitgliedstaaten der EU, einschließlich der zuständigen Behörden, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union gegenüber Belarus für notwendig erachtet und fördert. Dazu gehört unter anderem die Sanktionspolitik der EU, an der sie aktiv im Rat mitwirkt, und deren einheitliche Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten. Ferner unterstützt die Bundesregierung selbstverständlich die strikte Einhaltung von einschlägigem EU-Recht durch die deutschen Behörden, zum Beispiel im Bereich des Datenschutzes und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Für die EU-weite Überwachung der Anwendung europäischen Rechts ist die Europäische Kommission zuständig.

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