Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur NATO-Annäherung von Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina strebt wie fast alle Nachbarstaaten eine Mitgliedschaft in der NATO an. Die Teilnahme am Membership Action Plan (Aktionsplan zur Vorbereitung der Mitgliedschaft) gilt als wichtiger Schritt bei der Annäherung an das transatlantische Verteidigungsbündnis. Die angestrebte Mitgliedschaft in der NATO wird von vielen Bosnierinnen und Bosniern nach der Erfahrung des Bosnienkriegs als zusätzliche Garantie der Friedensordnung gesehen.

Die NATO-Staaten haben dem Membership Action Plan für Bosnien und Herzegowina zugestimmt, verlangen jedoch eine Klärung des Streits um die von Jugoslawien geerbten militärischen Liegenschaften. Inzwischen haben sich die bosnischen Politiker darauf geeinigt, die von der bosnischen Armee genutzten und potentiell benötigten Liegenschaften ins Eigentum des Gesamtstaats zu überführen. Die übrigen Liegenschaften sollen den beiden Entitäten überschrieben werden. Die NATO-Staaten, allen voran Deutschland, verlangen vor Inkraftsetzung des Membership Action Plans die vollständige Umsetzung der Vereinbarung, also die amtliche Registrierung der betroffenen Liegenschaften als Eigentum des Gesamtstaats.

Marieluise Beck fragte, die Bundesregierung hierzu:

Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

In welcher Weise unterscheidet sich die Haltung der Bundesregierung bei den für den Membership Action Plan der NATO für Bosnien und Herzegowina als notwendig erachteten Fortschritten bei der Klärung der militärischen Eigentumsfragen in dem betroffenen Land von der Haltung der anderen NATO-Mitgliedstaaten, und welche Gründe sieht die Bundesregierung, in dieser Frage von der Haltung der anderen Mitgliedstaaten abzuweichen?

Dr. Emily Haber, Staatssekretärin des Auswärtigen Amts:

Die NATO-Außenminister trafen bei ihrer Sitzung im April 2010 in Tallinn einvernehmlich die Entscheidung, Bosnien und Herzegowina den MAP-Status („Membership Action Plan") zu verleihen. Allerdings wurde die Annahme des ersten „Annual National Programme (ANP)" von der Registrierung des gesamtstaatlichen Eigentums an den für die Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina notwendigen Liegenschaften abhängig gemacht. Diese setzt unter anderem den Abschluss eines entsprechenden Abkommens zwischen den Entitäten und dem Gesamtstaat voraus. Sobald dies gelingt, kann der Nordatlantikrat auf Botschafterebene die Aktivierung des „Membership Action Plans" beschließen.

Dies wurde von den Staats-und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten bei
ihrem NATO-Gipfeltreffen in Chicago (20./21. Mai 2012) im Gipfelkommunique
unter Würdigung der gemachten Fortschritte Bosnien und Herzegowinas erneut
bekräftigt. Vor diesem Hintergrund unterscheidet sich die Haltung der Bundesregierung nicht von der Haltung der anderen NATO-Mitgliedstaaten.

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