Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zum Tod von Aleh Bjabenin

Am 3. September 2010 wurde der belarussische Journalist und Regimekritiker Aleh Bjabenin tot in seiner Datscha in der Nähe von Minsk aufgefunden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Gründer des größten unabhängigen Newsportals in Belarus, "Charter '97", Selbstmord begangen haben. Aufgrund etlicher Ungereimtheiten befürchten Freunde und Kollegen, es könnte sich tatsächlich um einen politischen Mord handeln.

Das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarats, die Medienbeauftragte der OSZE, amnesty international und viele weitere Organisationen haben deshalb eine transparente Aufklärung der Todesumstände gefordert. Die Regierung von Belarus hat inzwischen die Teilnehmerstaaten der OSZE zur Beteiligung an den Ermittlung durch Entsendung eigener Experten eingeladen.

Marieluise Beck fragt hierzu die Bundesregierung:

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Todesfall des am 3. September 2010 in seiner Datscha tot aufgefundenen belarussischen Journalisten und Regimekritiker Aleh Bjabenin, dessen offiziell als Todesursache angegebener Selbstmord von Freunden und Regimekritikern stark angezweifelt wird, und welche Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Einladung der belarussischen Regierung an OSZE-Teilnehmerstaaten zur Beteiligung an der Untersuchung des Todesfalls durch Entsendung eigener Experten folgen?

Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper:

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Republik Belarus Andrej Schwed hat in einer Pressekonferenz am 13.09.2010 erklärt, dass auch die Möglichkeit eines als Selbstmord inszenierten Mordes überprüft werde.

In der Sitzung des Ständigen Rats der OSZE am 09.09.2010 hatte Belarus bereits zugesagt, die Umstände des Todesfalls sowohl gerichtsmedizinisch als auch im Hinblick auf nicht medizinische Aspekte untersuchen zu wollen. Belarus verwies darauf, dass die gerichtsmedizinischen Untersuchungen entsprechend internationaler Standards etwa zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen würden. Zusätzlich erklärte Belarus seine Bereitschaft, internationalen Experten aus dem OSZE-Raum Einblick in die Untersuchungen gewähren zu wollen.

Deshalb habe Belarus - so der belarussische Vertreter auf der letzten Sitzung des Ständigen Rates der OSZE am 16.09.2010 - den OSZE-Generalsekretär schriftlich gebeten, bei der Auswahl von ein oder zwei Kriminalistikexperten aus OSZE-Mitgliedstaaten behilflich zu sein. Die Antwort des OSZE-Generalssekretärs steht noch aus.

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