Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zu russischem Raketenwerfer in der Ostukraine

Frage von Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/Die Grünen):

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass OSZE-Beobachter auf einem Trainingsplatz der sogenannten Separatisten in Kruhlyk nahe der Kontaktlinie im Donbass einen russischen Mehrfachraketenwerfer TOS-1 Buratino entdeckten (Reuters: Russian Rocket System Seen in Ukraine for First Time – OSCE vom 2. Oktober 2015), auf die Bereitschaft des Kreml, die Minsker Vereinbarung zur Ost-Ukraine – insbesondere den Abzug schwerer Waffen von der Kontaktlinie – umzusetzen, und welche Rückschlüsse lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung auf ein mögliches militärisches Engagement Russlands auf ukrainischem Territorium aus der Tatsache ziehen, dass dieses schwere Kriegsgerät nicht aus den Beständen der ukrainischen Armee entstammen kann, weil es nach Angaben des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) nie in die Ukraine exportiert worden sei und sich allein im Besitz Kasachstans, Iraks, Aserbaidschans und Russlands befinde?

 

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 14. Oktober 2015:

Der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union hat seit Beginn der Destabilisierung der Ostukraine wiederholt eine Verbringung von Wehrmaterial, Ausrüstung und Kämpfern aus Russland in die Ostukraine festgestellt und Russland zu deren Unterbindung aufgerufen. Besondere neue Rückschlüsse aus dieser Einzelbeobachtung der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine (SMM) lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung daher nicht ziehen. Im Vorfeld des Gipfels im sogenannten „Normandie-4“-Format am 2. Oktober 2015 in Paris ist es gelungen, eine Einigung der Konfliktparteien auf einen Rückzug so genannter leichter Waffen (mit Kaliber von unter 120 mm bzw. 100 mm) von der Kontaktlinie in der Ost-Ukraine herbeizuführen. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass nun auch der im Minsker Maßnahmenpaket von Februar 2015 festgeschriebene Abzug der schweren Waffen von der Kontaktlinie ohne weitere Verzögerung umgesetzt wird.

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