Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur Souveränität osteuropäischer Staaten

Frage von Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/Die Grünen):

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anerkennung der Unabhängigkeit der baltischen Staaten durch die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation (DIE WELT: „Moskau lässt Abspaltung des Baltikums prüfen“ vom 2. Juli 2015), und was unternimmt die Bundesregierung, um gemeinsam mit den EU-Partnern den betroffenen EU-Mitgliedern zur Wahrung ihrer Souveränität beizustehen?

 

Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinlein vom 13. Juli 2015:

Der Bundesregierung ist bekannt, dass zwei Abgeordnete der russischen Staatsduma, Jewgenij Fjodorow und Anton Romanow (Fraktion „Einiges Russland“), an die russische Generalstaatsanwaltschaft eine Abgeordnetenanfrage gerichtet haben mit der Bitte um Prüfung, ob die Anerkennung der Unabhängigkeit der baltischen Staaten durch die damalige Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Die Generalstaatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, diese Anfrage zu beantworten. Die Anfrage an die Generalstaatsanwaltschaft richtet sich auf eine Bewertung der Wiedererlangung der Unabhängigkeit der baltischen Staaten nach den damals geltenden Regeln des sowjetischen Verfassungsrechtes. Die völkerrechtliche Wirksamkeit der Wiedererlangung der Unabhängigkeit und deren Anerkennung durch die Sowjetunion werden durch diese Anfrage oder ihre mögliche Beantwortung nicht berührt. Vertreter der russischen Regierung, darunter der Pressesprecher des Kremls, Dmitri Peskow, und der Außenminister, Sergej Lawrow, haben sich öffentlich von der Initiative distanziert. Die Bundesregierung sowie die übrigen EU- und NATO-Partner stehen fest an der Seite Estlands, Lettlands und Litauens. Im April dieses Jahres unterzeichnete der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, mit seinen drei baltischen Amtskollegen Aktionspläne für konkrete Kooperationsmaßnahmen zur Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit u. a. im Bereich Medien und Bildung sowie bei der beruflichen Ausbildung. Zudem beteiligt sich Deutschland im Rahmen der NATO an Rückversicherungsmaß- nahmen (u. a. Luftraumpatrouillen, ständige rotierende Präsenz, Übungen). Die Bundesregierung setzt sich – gerade auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Belastungen der Beziehungen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise – weiterhin für das Offenhalten von Dialogkanälen zwischen der EU und Russland ein und ermutigt die benachbarten Staaten zur Kooperation zu regionalen Fragen, beispielsweise im Rahmen des Ostseerats.

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