Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Russland

Seit Monaten organisieren Oppositionelle und Menschenrechtler in Moskau und anderen Städten Russlands an jedem 31. eines Monats Demonstrationen für Versammlungsfreiheit, die im Artikel 31 der russischen Verfassung verankert ist. Immer wieder versuchen die Behörden, diese Demonstrationen mit verschiedenen Tricks zu verhindern oder einzuschränken. Regelmäßig werden die Kundgebungen aufgelöst und zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer verhaftet. Die Polizei geht dabei oft brutal vor. Bei der letzten Kundgebung am 31. Mai wurden in Moskau nach unterschiedlichen Schätzungen 140 bis 170 Menschen festgenommen.

Vor diesem Hintergrund hat Marieluise Beck die Bundesregierung bei der Fragestunde am 9. Juni nach ihrer Einschätzung der Gewährleistung der Versammlungsfreiheit in Russland befragt:

Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit in Russland, insbesondere vor dem Hintergrund der regelmäßigen Niederschlagung von Demonstrationen, die Menschenrechtler und Oppositionelle zur Durchsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit jeweils am 31. eines Monats durchführen, und wie thematisiert die Bundesregierung diese Bewertung gegenüber Russland im Rahmen bilateraler Beziehungen sowie auf der EU-Ebene?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

Die Bundesregierung beobachtet die Situation der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Russland mit Sorge. Grundsätzlich ist die Versammlungsfreiheit in Russland rechtlich gewährleistet. Alle Demonstrationen müssen mit einem Vorlauf von drei Tagen angekündigt werden. Allerdings verbleibt den Behörden ein Ermessensspielraum für das Verbot oder die vorzeitige Beendigung von Versammlungen. Die Entscheidungspraxis in Einzelfällen ist nicht immer transparent und aus Sicht der Bundesregierung auch nicht immer nachvollziehbar.

Die Russische Föderation hat sich auch als Mitglied der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Europarats verpflichtet, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu achten. Derzeit gibt es deutliche Defizite in der Verwirklichung.

Die Beachtung der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wird von der Bundesregierung regelmäßig sowohl bilateral, als auch in internationalen Foren – etwa im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Russland – gegenüber der russischen Regierung angesprochen. Die Bundesregierung wird Defizite in diesen Bereichen auch weiterhin kontinuierlich thematisieren.

Im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft im bilateralen Verhältnis wie auch zwischen der EU und Russland sind Fragen der Rechtsstaatlichkeit und insgesamt der gesellschaftlichen Modernisierung erklärtermaßen Gegenstand der Zusammenarbeit. Auch in diesem Rahmen setzen sich die Bundesregierung und die EU weiterhin für nachhaltige Verbesserungen bei der Beachtung der Menschenrechte in Russland ein.

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