Wie setzt sich die Bundesregierung bilateral und im Rahmen multilateraler Organisationen für den in Mazedonien seit mehr als sechs Wochen inhaftierten Journalisten Tomislav Kezarovski ein, dem nun mit fünf Jahren Verspätung vorgeworfen wird, in einem weit zurückliegenden Artikel die Identität eines geschützten Zeugen offenbart zu haben, nach dem er aktuell über die umstrittenen Todesumstände des regierungskritischen Journalisten und Verlegers Nikola Mladenov berichtet hatte, der bei einem Autounfall Ende März 2013 ums Leben kam, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Umgang der mazedonischen Regierung mit Bürgerrechten und Pressefreiheit und die politischen Entwicklung in Mazedonien insgesamt mit Blick auf demokratische und parlamentarische Standards, die schwelenden Konflikte zwischen den Bevölkerungsgruppen und die Annäherung an die Europäische Union?
Antwort der Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Emily Haber:
Die Bundesregierung verfolgt den Fall des inhaftierten mazedonischen Journalisten Tomislav Kezarovski mit großer Aufmerksamkeit. Die deutsche Botschafterin in Skopje hat diesen Fall bei einem Gespräch mit dem mazedonischen Ministerpräsidenten am 17. Juli 2013 angesprochen. Sie steht außerdem mit unterschiedlichen Vertretern der mazedonischen und internationalen Zivilgesellschaft in Kontakt.
Die Bundesregierung nimmt die sich verschlechternde Beurteilung des Zustands der Medienfreiheit in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch internationale Beobachter, wie zum Beispiel die Medienbeauftragte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Organisation
"Reporter ohne Grenzen", besorgt zur Kenntnis. Die Bundesregierung thematisiert dies regelmäßig auch in hochrangigen Gesprächen mit Vertretern der mazedonischen Regierung.
Im jüngsten Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung von Reformen im Rahmen des Dialogs auf Hoher Ebene und Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vom 16. April 2013 heißt es: „Es bestehen weiterhin Bedenken in Bezug auf Selbstzensur, die unzulänglichen Arbeitsrechte von Journalisten und den Zugang der Öffentlichkeit zu einer objektiven Berichterstattung." Die Bundesregierung teilt diese Beobachtung.
In Bezug auf die politische Entwicklung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien insgesamt hält die Bundesregierung die Bewertung in den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 11. Dezember 2012 weiterhin für gültig. Der Rat begrüßt darin zwar die Fortschritte in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, "die auf einigen wichtigen Politikfeldern erreicht worden sind, etwa in Bezug auf den Rechtsrahmen für die Wahlen, die Meinungsfreiheit und die öffentliche Verwaltung", stellt jedoch gleichfalls fest, „dass weitere Anstrengungen erforderlich sind". Der Rat dringt darauf, dass die Reformen mit unvermindertem Elan fortgesetzt werden, wobei der Schwerpunkt "nach wie vor auf der Rechtsstaatlichkeit, auch hinsichtlich der Meinungsfreiheit, auf der Korruptionsbekämpfung und auf den Beziehungen und der Aussöhnung der Volksgruppen liegen sollte."