Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zu Folgen der Beendigung der Unabhängigkeitesüberwachung im Kosovo für EULEX

Am 10. September 2012 endet die Überwachung der Unabhängigkeit des Kosovos. Damit verzichtet die internationale Gemeinschaft auf exekutive Vollmachten im Kosovo, die vom Internationalen Zivilen Repräsentante Peter Feith ausgeübt wurden. Ein Teil der EULEX-Rechstaatsmission war durch Ernennungen durch Peter Feith legitimiert. So konnten auf seine Weisung hin internationale Richter und Staatsanwälte Ermittlungen gegen zum Teil hohe Amtsträger ohne Zustimmung der kosovarischen Regierung durchführen. Mit der Beendigung der internationalen Unabhängigkeitsüberwachung entfällt die völkerrechtliche Grundlage für solches Agieren. Marieluise Beck fragt deshalb die Bundesregierung nach möglichen Folgen der Beendigung der Unabhängigkeitsüberwachung für die Arbeit der EULEX-Mission.

Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Unterstützt die Bundesregierung die Schließung des Büros des Internationalen Zivilen Repräsentanten (International Civilian Office — ICO) und sieht sie die Gefahr, dass auf diese Weise der Arbeit der vom Repräsentanten mandatierten internationalen Richter, Staatsanwälte und Ermittler und damit wesentlicher Bestandteile der EULEX-Mission die Rechtsgrundlage entzogen wird?

Antwort von Michael Georg Link, Staatsminister im Auswärtigen:

Die internationale Steuerungsgruppe (International Steering Group - ISG) einigte sich am 24. Januar 2012 auf einen Plan zur Schließung des Büros des Internationalen Zivilen Repräsentanten (International Civilian Office — ICO), mit der zugleich auch die Phase der überwachten Unabhängigkeit des Landes („supervised independence") enden soll. Vorgesehen ist, dass Kosovo gesetzgeberische Restaufgaben aus den umfassenden Vorschlägen für den Status Kosovos („Comprehensive Status Proposal", sog. Ahtisaari­Plan vom 15. März 2007) umsetzt und die zentralen Prinzipien des Ahtisaari-Plans in der kosovarischen Verfassung und im einfachen Recht verankert. Verweise auf die mit dem Ende der überwachten Unabhängigkeit entfallenden Kompetenzen des Internationalen Zivilen Repräsentanten sollen aus dem kosovarischen Recht getilgt werden. Eine endgültige Entscheidung soll im Herbst 2012 fallen, das Büro könnte anschließend zum Jahresende geschlossen werden. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorgehen.

Auch nach Ende der überwachten Unabhängigkeit gelten die bestehenden Rechts­grundlagen für EULEX Kosovo fort, vor allem die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1244 vom 10. Juni 1999 und die Gemeinsame Aktion des Rats der Europäischen Union 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union in Kosovo in der jeweils geltenden Fassung.

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