Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur Supervision über den bosnischen Brcko-Distrikt

Am 22. Mai 2012 berät der Friedensimplementierungsrat über eine mögliche Schließung der internationale Oberaufsicht über den Brcko-Distrikt. Die Region um die bosnische Stadt Brcko war im Krieg von hoher strategischer Bedeutung, weil es die einzige mögliche Verbindung der beiden von serbischen Truppen gehaltenen Landesteile darstellte. Nach dem Krieg konnten sich die beiden bosnischen Entitäten, die kroatisch-bosniakische Föderation und die Republika Srpska, nicht auf einen Grenzverlauf in der Region einigen. In der Folge richtete ein internationales Schiedsgericht den Brcko-Distrikt ein, der als Eigentum beider Entitäten sich selbst verwaltet und direkt dem Gesamtstaat untersteht. Ein internationaler Schiedsrichter wacht bisher mit exekutiven Vollmachten über die Einhaltung des Schiedsspruchs, was nun beendet werden soll.

Heute ist der Distrikt weiterhin von großer strategischer Bedeutung. Seine Existenz könnte ein Hinderungsgrund für die vom Premier der Republika Srpska immer wieder angedrohte Abspaltung der serbischen Entität sein, da durch Brcko kein einheitliches Territorium für die Republika Srpska herzustellen ist.

Marieluise Beck (Bremen) fragte deshalb die Bundesregierung:

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine schriftliche Anerkennung der bestehenden Grenze des Brcko-Distrikts durch die Regierung der bosnischen Entität Republika Srpska?

Antwort von Dr. Emily Haber, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt:

Am 1. Dezember 2011 entschied die Regierung der bosnisch-herzegowinischen Entität Republika Srpska, dass die Demarkationslinie zwischen den Entitäten („inter-entity boundary line", IEBL) auf den offiziellen Karten der Republika Srpska künftig nicht mehr so dargestellt wird, als verliefe sie durch das Gebiet des Sonderbezirks Brcko. Damit ist aus der Sicht der Bundesregierung die im Jahr 2011 durch den internationalen Sonderverwalter für Breko gesetzte Bedingung der Anerkennung der IEBL im Bereich Brcko durch die Republika Srpska erfüllt und die Grundlage für eine Entscheidung über die Beendigung der Sonderverwaltung gegeben. Eine Vielzahl der im Lenkungsaus­schuss des Friedensimplementierungsrates (PIC-SB) vertretenen Staaten teilt diese Auffassung.

Marieluise Beck (Bremen), Bündnis 90/Die Grünen :

Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der strategischen Bedeutung des Brcko­-Distrikts und des immer wieder geäußerten Willen des Premierministers Milorad Dodik, ein Referendum zur Abtrennung der Republika Srpska durchzuführen, die Frage ein, ob das internationale Supervisionsmandat für den Brcko-Distrikt auf der Sitzung des Friedensitnpletnentierungsrats am 22. Mai 2012 beendet werden soll, und erscheint es der Bundesregierung angesichts der nach wie vor fragilen Situation des Landes sinnvoll, zumindest das Supervisionsmandat bei der Schließung des Büros offenzuhalten?

Antwort von Dr. Emily Haber, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt:

Die Bundesregierung begrüßt die vom Lenkungsausschuss des Friedensimplementie­rungsrates (PIC-SB) in seiner Sitzung vom 12./13. Dezember 2011 geäußerte Absicht, auf seiner nächsten Sitzung am 22./23. Mai 2012 eine Entscheidung über die Beendi­gung der Sonderverwaltung des Distrikts Brcko zu treffen. Die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin gemeinsam mit einer Vielzahl von im Lenkungsausschuss des Frie­densimplementierungsrates vertretenen Staaten dafür ein, dass die Mai-Sitzung in einer raschen Beendigung der Sonderverwaltung und der Schließung des Büros des Hohen Repräsentanten in Brcko resultiert.

Alle vorn Schiedsgericht für Brcko in seinem Schiedsspruch („Final Award") vom 5. März 1999 festgesetzten und vom Lenkungsausschuss des Friedensimplementierungs­rates in den folgenden Jahren ergänzten Bedingungen für die Beendigung der Sonder­verwaltung sind erfüllt, zum Teil schon seit mehreren Jahren. Es ist daher schon aus Sorge um die Glaubwürdigkeit des konditionalitätsorientierten Ansatzes des Friedens­implementierungsrates geboten und konsequent, die Phase der Sonderverwaltung Brckos nun zu beenden.

Den angemessenen und erfolgversprechendsten Rahmen zur Unterstützung von Reformen - u.a. zur Förderung von Rechtstaatlichkeit und guter Regierungsführung -in BrClo bietet aus Sicht der Bundesregierung der EU-Annäherungsprozess. Die Eu­ropäische Union verfügt über geeignete Instrumente und Strategien, die Regierung des Distrikts dabei zu unterstützen, die nötigen politischen Reformen durchzuführen. Die Bundesregierung begrüßt daher Überlegungen, ein Büro des EU-Sonderbeauftragten für Bosnien und Herzegowina in Brcko zu eröffnen, um die Aufmerksamkeit der Europäischen Union für die weitere Entwicklung des Distrikts auch institutionell und personell zu untermauern.

Die Bundesregierung steht der Überlegung - bei Beendigung der Sonderverwaltung - die Schiedsgerichtsbarkeit für Brcko zu erhalten, grundsätzlich offen gegenüber, kann aber den Beratungen im Lenkungsausschuss des Friedensimplementierungsrates nicht vorgreifen.

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