Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Belarus

Im Vorfeld der Geberkonferenz zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Belarus am 2. Februar 2011 in Warschau war unklar, ob und in welchem Umfang Deutschland seine Hilfe für die bedrängten Menschen in Belarus aufstocken würde. Um dies zu erfahren, fragte Marieluise Beck die Bundesregierung:

Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Plant die Bunderegierung, dem Bespiel Polens zur Verdoppelung seiner Mittel für die bedrängte Zivilgesellschaft in Belarus auf 10 Mio. Euro im Jahr 2011 zu folgen und gegebenenfalls auf der Geberkonferenz am 2. Februar 2011 in Warschau einen – gemessen an der Bevölkerungsgröße – äquivalenten Beitrag Deutschlands bereitzustellen, und falls nicht, warum nicht?

Antwort des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Dr. Wolf-Ruthart Born:

Angesichts des repressiven Vorgehens der belarussischen Behörden auch gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien spricht sich die Bundesregierung für eine verstärkte Unterstützung zivilgesellschaftlicher, demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in der Republik Belarus aus. Leitgedanke dabei ist, sowohl die bilaterale als auch die EU-Unterstützung zu stärken. Diesen Gedanken hat die Bundesregierung wiederholt in Gesprächen mit ihren EU-Partnern vorgebracht.

Die Bundesregierung wird auf der Geberkonferenz zur bereits bestehenden breiten Unterstützung (u.a. Kulutr- und Bildungszusammenarbeit, Förderprogramm Belarus, Visagebührenerleichternung) zusätzliche Fördermittel in den Bereichen Hochschulzusammenarbeit (z.B. in Form einer erhöhten Anzahl von Jahresstipendien), Medienförderung, aber auch Projektmittel zur Verfügung stellen. Eine wichtige Funktion bei der Stärkung der Zivilgesellschaft und demokratischer Strukturen in Belarus erfüllen aus Sicht der Bundesregierung auch politische Stioftungen.

Die EU plant eine verstärkte Unterstützung der Zivilgesellschaft im Rahmen der bestehenden EU-Programm und -Finanzhilfen, vor allem über das Finanzinstrument der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENPI). Angedachte Maßnahmen betreffen beispielsweise Jugend- und Bildungsprogramme und weitere Visaerleichterungen v.a. in Form von Gebührenerleichterungen. Aus dem Instrument für Stabilität sollen Soforthilfen für Opfer von Gewalt und Repression zur Verfügung gestellt werden. Genaue Zahlen liegen der Bundesregierung noch nicht vor.

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