Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf die Schriftliche Fragen von Marieluise Beck zur Visumspolitik der EU auf dem westlichen Balkan behauptet, ein Problem der möglichen Ausgabe serbischer Pässe an Bewohner der Republika Srpska bestehe nicht, da der Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft mit einigen Auflagen verbunden sei. Damit brachte sie sich in direkten Widerspruch zu Äußerungen des serbischen Innenministers, der am 15. Juli 2009 in einem Interview mit dem serbischen Programm von Radio Free Europe erklärt hatte, Bewohner der Republika Srpska könnten ohne Probleme serbischer Pässe erhalten und damit von der Visabefreiung Serbiens profitieren.
Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung:
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Widerspruch zwischen ihrer Antwort auf meine Schriftliche Fragen nach Auswirkungen der Visumsbefreiung der EU für Serbien auf die Bürgerinnen und Bürger in Bosnien und Herzegowina (Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 16/13831 ), wonach nur eine begrenzte Tragweite für Bosnien und Herzegowina bestünde, weil der Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft für bosnische Bürgerinnen und Bürger an strenge Kriterien wie der dreijährige gemeldete Aufenthalt in Serbien gebunden sei, und der Äußerung des serbischen Innenministers, Herrn Ivica Dacic, der am 15. Juli 2009 in einem Interview mit Radio "Slobodna Evropa" mitteilte, Bürgerinnen und Bürger der Republika Srpska würden ohne Probleme biometrische Pässe aus Serbien erhalten können, um von der Visaliberalisierung der EU für Serbien zu profitieren, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung diesen Widerspruch?
Antwort des Staatsministers Gernot Erler vom 5. August 2009:
Die Bundesregierung hält an ihrer Einschätzung fest, dass eine Visaliberalisierung für serbsiche Staatsangehörige nur begrenzte Auswirkungen auf Bosnien und Herzegowina haben würde, weil der am 05.07.2003 in Kraft getretene Vertrag über die doppelte Staatsbürgerschaft zsciehn Bosnien und Herzegowina und der (ehemaligen) Bundesrepublik Jugoslawien für den Erwerb der Staatsangehörigkeit u.a. einen angemeldeten Wohnsitz im Erwerbsland über eien Dauer von drei Jahren voraussetzt. Bisher haben lediglich etwa 2.500 der insgesamt ca. 1,5 Millionen serbischstämmigen Bosnier auf der Grundlage dieses Vertrags die serbisch Staatsangehörigkeit erworben. Diese Zahl wird sich nach Einschätzung der Budnesregierung aufgrund der langen Wartezeiten udn der mit einem Zweitwohnsitz verbunden verbundenen Kostenbelastung nicht signifikant erhöhen.
Der serbischen Regierung ist bekannt, dass die klare Abgrenzung des begünstigten Personenkreises eine Voraussetzung für die dauerhafte Gewährung von Visumfreiheit auch für serbische Staatsangehörige ist. Im Übrigen sind der Bundesregierungen die Hintergründe der mitgeteilten Äußerung des serbischen Innenministers nicht bekannt.
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Lesen Sie hier die vorangegangenen Antworten der Bundesregierung auf Fragen von Marieluise Beck zur Visumspolitik der EU auf dem westlichen Balkan.
Lesen Sie hier den Bericht über die Äußerung des serbischen Innenministers auf der Internetseite des serbischen Programms von Radio Free Europe.