Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur Blockade von IPA-Mitteln für Bosnien und Herzegowina

Als potentieller Beitrittskandidat erhält Bosnien und Herzegowina Vorbeitrittshilfen der Europäischen Union in Höhe von ca. 100 Mio. Euro jährlich. Diese Mittel sind für den Aufbau von staatlichen Institutionen, Infrastruktur und grenzüberschreitende Projekte gedacht. Ein konkretes Beispiel wäre der Aufbau eines Instituts für Lebensmittelsicherheit. Aus dem IPA-Programm (Intrument for Pre-Accession Assistance) werden dann die nötigen Laborgeräte finanziert. Bosnien und Herzegowina erhielte durch standardisierte Lebensmittelkontrollen ein leichterer Zugang zum Markt in der EU.

Die Regierung der der bosnischen Entität Republika Srpska verweigert derzeit die Zustimmung zu den für dieses Jahr in Bosnien und Herzegowina geplanten Projekten, die mit den Vorbeitrittshilfen finanziert werden sollen. Mit der Blockade soll eine Kompetenzverschiebung bei den Vorbeitrittshilfen auf Entitätsebene erzwungen werden. Diese Politik steht in einer Reihe von Versuchen, eine eigene Außenpolitik für den mehrheitlich von serbischen Bosniern bewohnten Landesteil aufzubauen und den Gesamtstaat zu schwächen.

Marieluise Beck fragte die Bundesregierung, wie sie mit der Blockadepolitik der Republika Srpska bei der Vorbeitrittshilfe umgeht. Auf die Frage nach der dahinter stehenden Politik zur Schwächung des Gesamtstaats geht die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht ein.

Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Blockade von rund 100 Mio. Euro des Instrument für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance - IPA) für Bosnien und Herzegowina aufgrund fehlender Zustimmung der Regierung des bosnischen Landesteils Republika Srpska zur Programmplanung und den dafür nötigen Voraussetzungen, und wie geht die Bundesregierung mit Versuchen um, mit dem Ziel der Schwächung des Gesamtstaats bei den IPA­Programmen eine Kompetenzverlagerung auf Entitätsebene zu erzwingen?

Michael Georg Link, Staatsminister im Auswärtigen Amt :

Im vergangenen Jahr drohte Bosnien und Herzegowina aufgrund fehlender innerstaat­licher Einigung über die Verwendung eines Teils der Mittel der Entzug der für 2011 vorgesehenen 96 Mio. Euro Vorbeitrittshilfen („Instrument for Pre-Accession Assistan­ce", IPA). Hintergrund waren unterschiedliche Auffassungen in Bosnien und Herzego­wina über die innerstaatliche Zuständigkeit hinsichtlich einiger Projekte.

Nachdem der EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik, Stefan Füle, angekündigt hatte, die 2011 für Bosnien und Herzegowina vorgesehenen IPA-Mittel zugunsten von Regionalprogrammen im Westlichen Balkan umzuwidmen, erfolgte Ende September 2011 eine Einigung. Die Mittel für 2011 können daher, wie vorgesehen, zugunsten von Bosnien und Herzegowina verwendet werden.

Die EU-Kommission hat bereits frühzeitig gewarnt, dass eine innerstaatliche Einigung 2012 frühzeitig erfolgen müsse. EU-Kommissar Füle hat dies beim Besuch des bosni­schen Außenministers in Brüssel am 16. April 2012 angemahnt und andernfalls eine Umwidmung der für Bosnien und Herzegowina vorgesehenen Mittel zugunsten regio­naler Programme in Aussicht gestellt. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorge­hen. Sie hat gegenüber der EU-Kommission um frühzeitige Unterrichtung gebeten, falls sich eine Blockade der innerstaatlichen Entscheidung in Bosnien und Herzegowina abzeichnet, um gegebenenfalls auch bilateral einzuwirken.

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