Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zur Soforthilfe für Repressionsopfer in Belarus

Nach der brutalen Niederschlagung der Proteste gegen Wahlfälschung in der belarussischen Haupstadt am 19. Dezember 2010 sagte die EU eine Soforthilfe für die Repressionsofer in Höhe von 1,7 Mio. Euro zu. Die Gelder sollten vor allem zur Unterstützung der etlichen politischen Gefangenen und Angeklagten verwandt werden. Hierbei geht es um Übernahme von Anwaltskosten und Unterstützung der Angehörigen, für die Inhaftierung auch konkrete wirtschaftliche Not infolge von Einkommensverlusten bedeutet.

Hinweisen zufolge kommt jedoch die EU-Soforthilfe scheinbar nur schleppend in Gang, weswegen mehr als drei Monate nach den ersten Verhaftungen immer noch keine Hilfe geleistet werden konnte. Marieluise Beck fragte deshalb die Bundesregierung:

Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die von der EU angekündigte Soforthilfe für die Repressionsopfer in Belarus mehr als drei Monate nach der Niederschlagung der Proteste gegen Wahlfälschung am 19. Dezember 2010 bereits geleistet worden, auch angesichts der Tatsache, dass die Angehörigen der Inhaftierten und ein Teil ihrer Anwälte nach Lizenzentzug ernste Einkommenseinbußen über viele Wochen zu ertragen haben, und falls nicht, wann wird es nach Kenntnis der Bundesregierung zu ersten Leistungen dieser EU-Soforthilfe für die Repressionsopfer kommen?

Cornelia Pieper , Staatsministerin im Auswärtigen Amt,

Die EU hat zugesagt, die Zivilgesellschaft in Belarus im Zeitraum 2011 bis 2013 mit 17,3 Mio. Euro zu unterstützen. Davon sind 1,7 Mio. Euro aus dem EU-Stabilitätsinstrument als Soforthilfen zur Unterstütztung der Zivilgesellschaft und von Opfern der Repression vorgesehen. Nach Auskunft der EU wurde im März ein Vertrag mit seinem Implementierungspartner, dem Nordischen Ministerrat, unterzeichnet, so dass nun mit den Auszahlungenen aus dem Soforthilfeprogramm begonnen werden kann. Zusätzlich ist der Bundesregierung bekannt, dass aus dem EU-Finanzinstrument zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten bereits Hilfen für Anwaltskosten und mindestens für einen inhaftierten Oppositionellen gezahlt worden.

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