Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zu Pistolenlieferungen nach Belarus

Im Zuge der umstrittenen Polizeihilfe machten Oppositionsgruppen aus Belarus auf die angebliche Lieferung von deutschen Motoren für in Belarus neu entwickelte Drohnen und von deutschen Pistolen für die belarussische Polizei aufmerksam.

Die Oppositionellen wiesen auf die Produktbeschreibung der belarussischen Drohne Sterch-BM hin, die auf einen deutschen Hersteller des Flugmotors verweist. Die Bundesregierung verneint, hierüber etwas zu wissen. Allerdings hat der betroffene deutsche Hersteller angegeben, mit vielen Zwischenhändlern u.a. in Russland zusammen zu arbeiten. Es wäre also denkbar, dass Belarus die Motoren über Zwischenhersteller bezieht.

Bei der Lieferung von deutschen Pistolen nach Belarus verweisen Oppositionelle auf einen Bericht des belarussischen Staatsfernsehens , in dem mit Stolz neue Ausrüstungen der Polizei präsentiert werden. Hierbei werden die deutschen Pistolen gezeigt und als Neuanschaffungen beschrieben. Pistolen unterliegen als Kleinwaffen nicht so strengen Exportkontrollen wie Kriegswaffen. Der Endverbleib von Pistolen lässt sich deshalb in der Regel nicht kontrollieren. Einzig die USA legen den Endverbleib auch von Kleinwaffen offen oder garantieren, diese nicht weiter zu veräußern. Es wäre auch bei den Pistolen denkbar, dass Belarus die Waffen über Umwege bezogen hat.

Es lässt sich also nicht mit Gewissheit feststellen, ob Flugmotoren oder Pistolen nach Belarus geliefert wurden. Jedoch wird klar, dass das bestehende Waffenembargo gegen Belarus nicht effektiv kontrolliert werden kann. Ob die Exportkontrollen verbessert werden können, muss überprüft werden.

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung:

Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Verstößt nach Ansicht der Bundesregierung die Lieferung von Flugmotoren der deutschen 3W-Modellmotoren GmbH nach Belarus für den Bau der neu entwickelten Drohne Стерх - БМ (Sterch-BM) gegen die Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union, die die Lieferung von Ausrüstung untersagt, die zur inneren Unterdrückung eingesetzt werden können angesichts der Tatsache, dass die belarussische Drohne für militärische Zwecke aber auch die Luftüberwachung bei Demonstrationen eingesetzt werden kann und auch nach Kuba und Venezuela geliefert werden soll und was unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um die Lieferung von deutschen Modellmotoren zum Bau von Drohnen nach Belarus zu unterbinden?

Antwort von Anne Ruth Herkes, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Der Bundesregierung liegen keinen  Erkenntnisse über die Ausfuhr von Flugmotoren durch das Unternehmen 3W-Modellmotoren GmbH nach Belarus vor. Sollten der Bundesregierung konkrete Hinweise auf eine mögliche Lieferung von Motoren eines deutschen Herstellers an militärische Drohnenprojekte in Belarus  übermittelt werden, würden unmittelbar exportkontrollrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der deutsch-schweizerische Waffenhersteller SIG SAUER GmbH & Co. KG im September/Oktober 2011 Pistolen des Modells P226 zur Bewaffnung der 3. Spezialbrigade der Inländischen Truppen des belarussischen Innenministeriums, der Militäreinheit Nummer 3214, nach Belarus lieferte und verstößt nach Ansicht der Bundesregierung diese Waffenlieferung gegen die Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union angesichts der Tatsache, dass die betroffene Einheit bei den Protesten gegen Wahlfälschung 2006 und 2010 gegen friedliche Demonstranten eingesetzte wurde?

Antwort von Anne Ruth Herkes, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Die Ausfuhr von Pistolen des Modells P226 aus Deutschland nach Belarus ist genehmigungspflichtig nach dem AWG. Innerhalb des Zeitraums von 2000 bis heute wurden keine Genehmigungen für diese Waffen erteilt. Seit dem 21.06.2011 besteht eine Waffenembargo.

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