Zu Berichten der Zivilgesellschaft über gegen sie gerichtete Repressionen auf der Krim erklärt Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik:
Mit Sorge nehmen wir Berichte über Repressionen gegen die Zivilgesellschaft auf der Krim zur Kenntnis. Die russischen Besatzer setzen Schritt vor Schritt, um das in Russland eingesetzte Instrumentarium zur Repression der Zivilgesellschaft auf die Krim zu übertragen. Andersdenkenden auf der Krim wird zunehmend die Luft zum Atmen genommen. Der internationalen Gemeinschaft ist Zugang zur Krim zu gewähren, um die Lage von NGOs und Minderheiten zu überprüfen.
Laut Berichten der Zivilgesellschaft wurden seit der Annexion der Krim durch Russland die Konten von Nichtregierungsorganisationen gesperrt und umgehend Steuerforderungen geltend gemacht. Die Mehrzahl der Aktivistinnen und Aktivisten müssten sich als Ausländer registrieren, da sie eine Aufgabe der ukrainischen Staatsbürgerschaft ablehnten. Zudem befürchteten sie, dass ein in April in Kraft tretendes Gesetz zum „Schutz gegen Separation“ gegen Organisationen angewendet werden könnte, die sich für die ukrainische Kultur und Sprache auf der Krim einsetzen. Nicht zuletzt müssen sich die Organisationen nun den restriktiven Registrierungsbestimmungen Russlands für Nichtregierungsorganisationen unterwerfen. Dieses Verfahren ist ein komplizierter Prozess mit offenem Ende. Wer ausländische Unterstützung annimmt, muss sich zudem als „ausländischer Agent“ registrieren lassen.