Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Antwort der Bundesregierung zum Abkommen zwischen FRONTEX und den Grenztruppen von Belarus

Frage von Marieluise Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN :

In welcher Weise wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in dem am 21. Oktober 2009 zwischen der EU-Agentur Frontex und dem Staatlichen Komitee der Grenztruppen von Belarus geschlossenen Kooperationsabkommen die Einhaltung von internationalem Flüchtlingsrecht und Menschenrechtsstandards bei der Zusammenarbeit festgeschrieben und sollte dies nicht erfolgt sein, was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Begründung hierfür?

Antwort vom Parlamentarischen Staatssekretär im Budnesministerium des Innern, Dr. Ole Schröder :

Im Arbeitsabkommen zwischen der EU-Agentur FRONTEX und dem Staatslichen Komitee der Grenztruppen von Belarus sind keine expliziten Bezüge zum internationalen Flüchtlingsrecht und Menschenrechtsstandards aufgenommen, da einerseits ohnehin die Bestimmungen des internationalen Flüchtlingsrechts und die Beachtung der Menschenrechtsstandards die Grundlagen jeglichen Handelns von FRONTEX sind und andererseits die Vermittlung der EU-Standards im Hinblick auf Grenzschutz und grenzpolizeiliche Tätigkeit dem Grundgedanken aller von FRONTEX mit Drittstaaten geschlossenen Arbeitsabkommen entspricht.

FRONTEX hat die Verhandlungen zum Arbeitsabkommmen mit Belarus auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten geführt, die im Einklang mit den Grundsätzen und Grundrechten des EU-Vertrags und der Charta der Grudnrechte der EU steht.

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