Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

An die Freundinnen und Freunde der Brücke der Hoffnung

Bremen, im Mai 2007

Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

aus einem ganz besonders erfreulichen Anlass möchten wir Ihnen seit langer Zeit wieder von Zabida Alzayn und ihren sieben Kindern berichten und Sie noch einmal um Ihre Unterstützung bitten.

Es gibt eine ganze Reihe von Neuigkeiten. Zur Erinnerung: Am 12. Juni 2003 wurde die damals 25-jähige Kurdin Zabida Alzayn aus Soest in einer Nacht-und-Nebel-Aktion mit ihren sieben Kindern in die Türkei abgeschoben. Ihr Mann und Vater der Kinder musste in Soest bleiben – ihn konnten die Behörden nicht abschieben. Denn: Als Mahmoud Alzayn den Militärdienst in der Türkei verweigerte, wurde er zwangsausgebürgert.

Frau Alzayn sollte nach dem Willen der deutschen Behörden nach Ückavak zurückkehren, einem kleinen Dorf im hintersten Anatolien, nahe der syrischen Grenze. Aus Ückavak soll die junge Frau nach Angaben der Soester Behörden angeblich stammen, doch sie kannte dort niemanden. Sechs Monate lang lebte sie in dem Dorf mit einer alten Frau und ihren Kindern in einem kleinen Raum über dem Stall. Die Lebensbedingungen waren katastrophal. Es gab keinerlei medizinische Versorgung, die Kinder mussten betteln. Keiner von ihnen ging zur Schule.

Dank einem großen Spenderkreis konnten wir Zabida Alzayn helfen, nach Antalya zu ziehen. Wir fanden über Kontakte eines Mitarbeiters von Marieluise Beck Mehmet Kilicgedik, einen Sozialarbeiter, der sich bereit erklärte, dort eine Wohnung für die Familie zu suchen. Zabida und ihre Kinder zogen im Januar 2004 in einen bäuerlichen Vorort von Antalya. Im Vergleich zu Ückavak hatten sich ihre äußeren Lebensbedingungen stark verbessert. Zudem kümmerten sich Mehmet Kilicgedik und seine Frau rührend um die abgeschobene Familie.

Marieluise Beck sowie die damalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt versuchten mehrfach persönlich und politisch eine Rückkehr der Frau und ihrer Kinder durchzusetzen. Vergeblich. Zugleich spitzte sich die Lage zu. Mahmoud Alzayn, inzwischen schwer depressiv, wurde für mehrere Monate in die Psychiatrie in Soest eingewiesen und Mehmet Kilicgedik alarmierte uns, dass Zabida Alzayn stark suizidgefährdet sei. Um den unerträglichen und aussichtslosen Lebensverhältnissen zu entkommen, floh die Familie im Dezember 2004 auf eigene Faust zu Zabidas Geschwistern und Eltern nach Bremen. Bis vor wenigen Wochen lebte sie im Flüchtlingsheim in der Ludwig-Quidde-Straße.

Das Asylverfahren, das der Rechtsanwalt Albert Timmer für die Familie führte, ging mit einem unerfreulichen Urteil zu Ende. Herr Timmer hatte versucht, ein Bleiberecht für die Mutter einzuklagen. Dies hatte er damit begründet, dass Zabida nach ihrer Abschiebung nach Ückavak in Ostanatolien von einem Dorfbewohner sexuell missbraucht worden war und seitdem unter einem schweren Trauma leidet. Herr Timmer ist der festen Überzeugung, dass eine Rückkehr in die Türkei die körperliche und seelische Gesundheit Zabidas in dramatischer Weise gefährden würde. Der zuständige Richter hat diese Gefahr für Leib und Leben aber nicht anerkannt und sich auch darüber hinweggesetzt, dass Zabida mit ihrem in Soest lebenden Ehemann gebrochen hat. Der Richter vertritt die Position, dass Zabida als mittellose Mutter von sieben Kindern in der Türkei adäquat psychologisch behandelt werden könne. Rechtsanwalt Timmer hat inzwischen einen Berufungsantrag gestellt.

Trotz der Unsicherheit, in der die Familie lebt, haben sich die Kinder inzwischen emotional stabilisiert. Ayub, der Jüngste, ist im Kindergarten, seine Geschwister gehen seit ihrer Rückkehr nach Deutschland und mit fast zweijähriger Unterbrechung wieder zur Schule. Zabida nimmt an allen Elternabenden und -sprechtagen teil. Die Kinder haben im Heim und in der Schule Freundschaften geknüpft, nehmen regelmäßig an Freizeitangeboten teil und waren im vergangenen Sommer mit ihren Klassen in Schullandheimen. Yussuf, der Älteste, ist ein ehrgeiziger und guter Schüler. Ebenso wie seine Brüder Jakob und Hamdin möchte er im Verein Fußball spielen, seine Schwestern würden gern Jazz Dance lernen. Der Wunsch, mit Freunden Sport zu treiben ist ein natürliches Bedürfnis. Der Vereinsbeitrag aber ist ein Luxus, den sich die Familie nicht leisten kann.

Die achtköpfige Familie lebte zwei Jahre auf äußerst beengtem Raum im Flüchtlingsheim. Die Mutter schlief zusammen mit ihren Kindern im Alter von 4 bis 15 Jahren in einem Raum. Der zweite Raum diente ihnen als Wohnraum und Küche. So war eine gesunde Entwicklung der Kinder kaum möglich.

Umso glücklicher sind wir darüber, dass die Familie Alzayn nach intensiver und fast aussichtsloser Suche nun endlich in eine eigene Wohnung in Arsten ziehen konnte. Nach vielen Telefonaten mit der Vermieterin und dem zuständigen Mitarbeiter im Sozialamt hat sich das Sozialamt bereit erklärt, die Kosten für die Miete und eine Pauschale für die sehr knapp bemessenen Nebenkosten zu übernehmen. Der Verein Brücke der Hoffnung hat sich bereit erklärt, die Differenz zu den tatsächlichen Nebenkosten sowie weitere finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Wohnung für zwei Jahre zu übernehmen. Ansonsten hätte das Sozialamt nicht zugestimmt.

Um die Kosten tragen zu können, benötigen wir für die zwei Jahre dringend Unterstützerinnen und Unterstützer, die bereit wären, der Familie mit 10 Euro im Monat ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen.

Ihre Spenden werden weiterhin von der Hilfsorganisation ‚Brücke der Hoffnung’ verwaltet: Kontonummer 1186618, Sparkasse Bremen, BLZ 290 501 01, Kennwort Familie Alzayn.

Bei Nachfragen können Sie Karen Stroink unter der Nummer 0421-30 11 200 erreichen.

Ihnen und Euch allen ein herzliches Dankeschön für das Interesse,

das sagen

Marieluise Beck und Rose Gerdts-Schiffler

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