Marieluise Beck

ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags

Parlamentariererklärung für ein Waffenhandelsabkommen

155 deutsche Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus dem Bundestag und aus dem Europäischen Parlament haben sich öffentlich für ein umfassendes internationales Waffenhandelskontrollabkommen ausgesprochen - international sind es 2.000 Abgeordnete.

Lesen Sie hier den Text der Parlamentariererklärung .

Die Initiatoren Oxfam und amnesty international erklären hierzu:

Momentan wird in den Vereinten Nationen diskutiert, wie die Verhandlungen zu einem internationalem Waffenhandelskontrollabkommen weitergeführt werden sollen. Im Jahr 2006 hatte sich eine überwältigende Mehrheit der Staaten in der Generalversammlung grundsätzlich für ein rechtlich verbindliches Übereinkommen ausgesprochen. Eine aus Regierungsvertretern zusammengesetzte Expertenkommission hat in diesem Jahr im Auftrag des UN-Generalsekretärs die Machbarkeit und den Rahmen für ein solches Instrument sondiert. Diese Kommission bestand aus Vertreterinnen und Vertretern von 28 Regierungen. Botschafter Bernhard Brasack war als deutscher Vertreter dabei. Am 26.8.2008 legte diese Kommission ihren Abschlussbericht vor. Leider macht der Bericht deutlich, wie groß die Meinungsunterschiede zwischen den anwesenden Regierungen waren. Insbesondere die Differenzen zu folgenden Punkten sind für uns besorgniserregend:

Völkerrechtlicher Vertrag versus politisches Dokument Innerhalb der Expertengruppe bestand kein Konsens darüber, ein rechtlich verbindliches Kontrollabkommen anzustreben. Wir befürchten, dass einige Staaten ein rechtlich unverbindliches Instrument, wie z. B. einen Verhaltenskodex, durchsetzen möchten, um nur sehr schwache Kontrollstandards auf internationaler Ebene festzuschreiben.

Leider ist auch auf europäischer Ebene immer noch kein rechtlich verbindliches Instrument in Kraft. Noch immer ist der lediglich politisch verbindliche EU-Verhaltenskodex zu Waffenausfuhren nicht in eine rechtsverbindliche Gemeinsame Position umgewandelt worden. Das Eintreten der EU und der Bundesregierung für ein weltweites rechtsverbindliches Kontrollabkommen würde erheblich an Stärke gewinnen, wenn der EU-Rat unverzüglich die oben erwähnte Gemeinsame Position beschließen würde.

Willkürliche Beschränkung auf bestimmte Rüstungsgüter Der Abschlussbericht unterstreicht die Bedeutung des VN-Registers für konventionelle Waffen mit seinen sieben Großwaffenarten zuzüglich Kleinwaffen und leichter Waffen („sieben plus eins“) und stellt weitere Kategorien wie etwa Munition, Komponenten und Rüstungsdienstleistungen bloß als weitere Option dar. Dies bestätigt bisherige Beobachtungen, dass einige einflussreiche Regierungen internationale Transferkontrollen künftig lediglich auf ausgewählte Rüstungsgüter beschränken wollen. Wir halten es aber für zentral, dass sämtliche maßgeblichen Rüstungsgüter einbezogen werden. Auch die Bundesregierung hat sich in wichtigen internationalen Gremien für strenge Kontrollen der Behandlung von Munition und des Transfers von Dual-use-Gütern ausgesprochen und sollte diese Position weiterhin energisch vertreten.

"Goldene Regel" als Mindeststandard

Leider hat sich die Expertenkommission nicht auf die von Amnesty International, Oxfam und anderen internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) geprägte "goldene Regel" als Mindeststandard geeinigt. Diese besagt, dass alle Rüstungstransfers verboten werden sollten, die zu schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts beitragen oder die nachhaltige Entwicklung beeinträchtigen würden. Einige Staaten lehnen insbesondere den Bezug auf Menschenrechte ab. Dies begründen sie damit, dass ein solches Genehmigungskriterium „subjektiv“ sei und deshalb politisch instrumentalisiert werden könnte.

Wie geht es weiter?

Der Bericht es Expertengremiums wird in den nächsten Wochen im Ersten Ausschuss der UN-Generalversammlung diskutiert werden. Im Ersten Ausschuss wird eine Resolution entworfen, die von der Generalversammlung in diesem Herbst angenommen werden soll. In dieser Resolution wird das weitere Vorgehen festgelegt werden. Wir wünschen uns, dass in dieser Resolution die Einsetzung einer zeitlich unbefristeten Expertengruppe schon ab nächstem Jahr beschlossen wird, die mit einem möglichst umfassenden Verhandlungsmandat ausgestattet wird - grundlegend ist dabei die Schaffung eines rechtsverbindlichen Kontrollabkommens auf der Grundlage der goldenen Regel.