Zu den Berichten über Folter und Misshandlungen in den besetzten Gebieten der Ostukraine erklärt Marieluise Beck, Sprecherin für Osteuropapolitik und Berichterstatterin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu Menschenrechtsverletzungen in den ukrainischen Gebieten außerhalb der Regierungskontrolle:
Beobachtern waren die Verbrechen der sogenannten Separatisten bereits länger bekannt. Bislang fehlte es in der Politik jedoch an der Bereitschaft, den Charakter des brutalen Willkürregimes im besetzten Gebiet zur Kenntnis zu nehmen und zu verurteilen.
Bereits im November 2015 fand in den Räumen des Deutschen Bundestags eine Anhörung statt, in der die schweren Menschenrechtsverletzungen in der Ostukraine bekannt wurden. Ukrainische und russische NGOs führten aus, dass die überwiegende Zahl der Verbrechen auf Seiten der sogenannten Separatisten geschehen und in diesen Gebieten keinerlei Strafverfolgung stattfindet. Auch auf Seiten der Ukraine, so zum Beispiel aus den Freiwilligenbataillonen, wurden Verbrechen bekannt. Jedoch in geringerem Ausmaß. Zudem gibt es hier juristische Ermittlungen gegen die Straftäter.
Offensichtlich scheut sich der Westen, den Tatsachen der Menschenrechtsverletzungen im Donbass Gehör zu verschaffen. Diese drohen, den ohnehin schwierigen Minsk-Prozess aus der Bahn zu werfen. Die Verhandlungen für eine Befriedung der Ukraine sind richtig. Dies darf aber nicht dazu führen, die Menschen in den Folterkellern ihren Peinigern zu überlassen und die Lage derart zu beschönigen, dass ihre Beschreibung jedweder Realität entbehrt.
In diesem Klima der absoluten Willkür und Angst vor jedweder Meinungsäußerung ist an freie und faire Lokalwahlen in den besetzten Gebieten derzeit nicht zu denken. Selbst wenn die OSZE für die Zeit der Wahlen die notwendige Sicherheit herstellen könnte, müssen die Menschen nach einer kritischen Stimmabgabe fürchten, dafür von den Machthabern eingesperrt zu werden. Eine Wahl unter Bedingungen der Unfreiheit droht, die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen, Folter und Willkür zu legitimieren.
Diese Sachverhalte gehören auf den Tisch des Normandie-Formats und müssen den Internationalen Gerichtshof beschäftigen. Verbrechen gegen die Menschenrechte dürfen nicht straffrei bleiben.
Hinweis:
Marieluise Beck war als Berichterstatterin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu Menschenrechtsverletzungen in den ukrainischen Gebieten außerhalb der Regierungskontrolle vom 4. bis 8. April 2016 gemeinsam mit ihrer tschechischen Kollegin Kristýna Zelienkova im Rahmen einer Fact Finding Mission im Auftrag des Europarats in der Ostukraine unterwegs und hat hierbei auch mit Folteropfern aus dem besetzten Donbass gesprochen.